Anlagen zur Feuerbestattung Messung kontinuierlich
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen an Kohlenmonoxid sowie den Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas und die Mindesttemperatur im Verbrennungsraum durch kontinuierliche Messungen zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres vorzulegen.
Teaser
Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.
Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Messbericht über kontinuierliche Messungen,
- zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Anträge / Formulare
Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.
Die Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen müssen inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 3950 Blatt 2 entsprechen.