Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen

Lehrerausbildung

Leistungsbeschreibung

Lehrerausbildung in Hessen

Die Lehrerausbildung in Hessen orientiert sich an den verschiedenen Schulformen. Rechtliche Grundlage der Lehrerausbildung ist das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Danach gibt es folgende Lehrämter:

  • Lehramt an Grundschulen,
  • Lehramt an Hauptschulen und Realschulen,
  • Lehramt an Gymnasien,
  • Lehramt an beruflichen Schulen und
  • Lehramt an Förderschulen.

 
Die Ausbildung für alle Lehrämter erfolgt an wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschulen und in einem 21-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an Studienseminaren und Ausbildungsschulen. Die wissenschaftliche Ausbildung endet mit der Ersten Staatsprüfung, die pädagogische Ausbildung endet mit der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter oder einer Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern.
 
Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die Hessische Lehrkräfteakademie.
 

Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Im Vorbereitungsdienst werden die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften im engen Bezug zum erteilten Unterricht vertieft und erweitert. Die pädagogische Ausbildung erfolgt an Studienseminaren, die nach Schulformen untergliedert sind, sowie an Ausbildungsschulen.
 
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist die bestandene Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine von der Hessischen Lehrkräfteakademie als gleichwertig anerkannte Prüfung.
 
Zum Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern kann zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche Qualifikationen nachweist, wie etwa eine Meisterprüfung oder eine Abschlussprüfung einer zweijährigen Fachschule.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Studium:
 

  • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
    Rheinstraße 23-25
    65185 Wiesbaden
    Telefon: 0611 32-0
    E-Mail: info@hmwk.hessen.de
    Internet: www.wissenschaft.hessen.de 
     
  • sowie an alle hessischen Universitäten
     

Bei Fragen zum hessischen Vorbereitungsdienst (Referendariat):
 

  • Hessische Lehrkräfteakademie
    Stuttgarter Str. 18-24
    60329 Frankfurt am Main
    Internet: www.la.hessen.de
     
    Sachgebiet I.2-5: Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung
    Holländische Str. 141
    34127 Kassel
    Telefon: 0561 8078-0
    Fax: 0561 8078-145
    E-Mail: poststellevdks@kultus.hessen.de
     

Bei Fragen zur Ersten Staatsprüfung wenden Sie sich bitte an die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie in Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Gießen und Marburg. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der genannten zuständigen Dienststellen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt halbjährlich jeweils zum 1. Mai und 1. November. Bewerbungsschluss (Hauptverfahren) für den Einstellungstermin am 1. Mai ist der 1. Januar, für den Einstellungstermin am 1. November der 1. Juli.

Was sollte ich noch wissen?

Einen Überblick über ausgeschriebene Stellen des Kultusressorts gibt die Stellendatenbank.

Bemerkungen

Bewerbungsunterlagen für die Einstellung in den hessischen Vorbereitungsdienst können Sie unter Lehrkräfteakademie.Hessen.de herunterladen. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Bewerbungsfristen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

31.08.2016

Zuständige Stellen

Hessische Lehrkräfteakademie

AnschriftStuttgarter Straße 18-24
60329 Frankfurt am Main

Telefonnummer069 38989-00

Faxnummer069 38989-607


Zur Website Weiter zur Homepage
Öffnungszeiten:

Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.