Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Bestattungsgeld für Kriegsopfer beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es beträgt:

  • für rentenberechtigte Beschädigte:
    • Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe von 1.035 €
    • Mindestens 2.063 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung 
  • für nichtrentenberechtigte Beschädigte:
    • Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
Bleibt ein Überschuß, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.
 

Teaser

Sie können die Bestattungskosten von Kriegsopfern beantragen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. 

Verfahrensablauf

Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
 

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Bestattungskosten getragen
  • Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde
  • Rechnung über Bestattungskosten

Welche Gebühren fallen an?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

  • Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld  aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
  • Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

07.12.2022

Zuständige Stellen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

AnschriftSchottener Weg 3
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer06151 738-0

Faxnummer06151 738-133


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Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bemerkung:

Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Postfach 2351
36013 Fulda
AnschriftWashingtonallee 2
36041 Fulda

Telefonnummer+49 661 6207-0

Faxnummer+49 611 327-644915


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Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.