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WIR Landesprogramm - Förderung von Integrationsmaßnahmen im Themenfeld Zuwanderung und Migration

Förderung nach dem Landesprogramm WIR „Vielfalt und Teilhabe“

Beschreibung

  Wesentliche Förderschwerpunkte des Landesprogramms „WIR - Vielfalt und Teilhabe" sind: 1. Förderung von WIR-Vielfaltszentren: Um die Partnerschaft zwischen Land und Kommunen in der Integrationspolitik weiter zu stärken und auszubauen, werden die bisherigen kommunalen WIR-Koordinationskräfte und das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete zu WIR-Vielfaltszentren weiterentwickelt. Seit 2022 werden zudem eine WIR-Mitarbeitsstelle und Mikroprojekte gefördert. Antragsberechtigt sind die 33 Landkreise, kreisfreie und Sonderstatusstädte. 2. Förderung von gemeinnützigen Migrantenorganisationen: Förderung von Mikroprojekten im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer Minijob-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen sowie Kommunen in Kooperation mit diesen. 3. Förderung von Projekten zur Willkommens- und Anerkennungskultur bzw. zur Interkulturellen Öffnung sowie Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen. 4. Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und -lotsen: Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes von Integrationslotsinnen und –lotsen; nun auch in Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten. Antragsberechtigt sind alle Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen. 5. Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetschern: Seit 2018 werden in Grundzügen des Dolmetschens entsprechend geschulte ehrenamtliche Laiendolmetscher über Vereine und Kommunen mit Laiendolmetscherpools in Hessen unterstützt. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Fluchthintergrund bei Terminen in Behörden oder in sozialen Einrichtungen sprachlich zu unterstützen. 6. Bereitstellung von Fördermitteln für die konzeptionelle Entwicklung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 10.000 bis 50.000 Personen. 

Voraussetzungen

  - Träger müssen bei Antragstellung eine aussagekräftige Konzeption vorlegen - Im Online-Antrag ist die Finanzierung darzustellen. Der Zu-wendungsempfänger hat die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherzustellen. Eine ggf. dafür notwendige Kofinan-zierung kann erfolgen. - Die Zuwendung ist in der Regel jährlich zu beantragen. - Bereits begonnene Maßnahmen sowie investive Projekte und Baumaßnahmen können nicht gefördert werden. Ebenso Maßnahmen, die zu den Regel- bzw. Pflichtaufgaben des Zuwendungsempfängers zählen. Eine Förderung von Projekten aus verschiedenen Förderprogrammen des Landes Hessen für den gleichen Zweck ist nicht zulässig. 

Verfahrensablauf

  Anträge für die Förderung aus dem Landesprogramm WIR müssen online gestellt werden. Über die Anträge entscheidet das für die Förderung von Integrationsprogrammen für Menschen mit Migrati-onshintergrund zuständige Ministerium. Die Entscheidung über An-träge zum Einsatz von Integrationslotsinnen und –lotsen sowie zum Einsatz von Laiendolmetschenden trifft das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Zuwendungen werden vom Regierungspräsidium Darmstadt bewilligt und ausgezahlt. 

Fristen

  In der Regel bis zum 31.12. des Vorjahres. Einzelheiten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. 

Unterlagen

  - Online-Antrag - Für Vereine und Organisationen: Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister, Nachweis über die Gemeinnützig-keit, Vereinssatzung - Aussagekräftige formlose Konzeption - Bei Folgeanträgen: Zwischenbericht (verbindlicher Vordruck) 

Gebühren

  Keine. 

An wen kann ich mich wenden?

  Regierungspräsidium Darmstadt 

Was muss ich wissen?

  Privatpersonen können keine Anträge stellen (s. Antwort zur Frage „Verfahrensablauf“). 

Bemerkung

  Weitere Informationen zum WIR-Programm und auch zu Publikationen finden Sie auf 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. 
Urheber Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 08.12.2022Zurück zur Übersicht