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Pflegemedaille des Landes Hessen

Die Pflegemedaille des Landes Hessen würdigt seit 2004 Menschen, die Angehörige oder nahestehende Personen über mindestens fünf Jahre unentgeltlich im häuslichen Bereich gepflegt haben.

Beschreibung

  Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben. Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person. 

Voraussetzungen

  Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich pflegen und betreuen. Die Pflege muss über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren stattfinden. Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben. Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein. Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen. 

Verfahrensablauf

  Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle. Sobald eine Entscheidung durch das Auswahlgremium getroffen wurde, erhält die im Antrag vorgeschlagene Person eine Einladung zur Ehrungsveranstaltung. 

Unterlagen

  Der ausgefüllte Antrag zur Pflegemedaille 

An wen kann ich mich wenden?

  Wenden Sie sich an Ihre Landrätin oder Ihren Landrat, Ihre Oberbürgermeisterin oder Ihren Oberbürgermeister. 

Was muss ich wissen?

  Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus. Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden. 

Bemerkung

  Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Urheber Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und PflegeFreigabevermerk Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und PflegeFreigabedatum 25.11.2025Zurück zur Übersicht