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Fertigpackung (Marktüberwachung)

Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass sog. „Fertigpackungen“ durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie das angegebene Nettogewicht...

Beschreibung

  Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass sog. „Fertigpackungen“ durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie das angegebene Nettogewicht beinhalten. Fertigpackungen sind z.B. alle Nahrungsmittel, Reinigungsmittel und Kosmetika, die in fest verschlossenen Verpackungen verkauft werden und deren Inhalt der Verbraucher vor Kauf nicht selbst überprüfen kann. Wird festgestellt, dass Angaben nicht stimmen, kann der Hersteller zur Rücknahme der beanstandeten Charge verpflichtet werden. Im Falle einer Unterschreitung der Nennfüllmenge müssen alle Packungen nachgewogen oder vernichtet werden. Ggf. muss der Hersteller oder Importeur ein Bußgeld bezahlen. 

Fristen

  Das Produkt sollte noch erhältlich sein. 

Unterlagen

  Bei Verdacht auf falsche Angaben auf Fertigpackungen werden möglichst genaue Angaben zum Produkt (Hersteller, Produktname etc.) benötigt. Ein Muster oder ein Bild sowie ein Hinweis, wo das Produkt gekauft wurde, sind hilfreich. 

Gebühren

  Für den Endverbraucher fallen keine Kosten an, es sei denn, er beauftragt explizit eine Überprüfung selbst 

An wen kann ich mich wenden?

  Für ganz Hessen ist die Hessische Eichdirektion zuständig. Ggf. wird auf die Außenstellen in Fulda, Gießen, Kassel, Maintal, Wiesbaden verwiesen werden 

Was muss ich wissen?

  Das Gewicht vieler Produkte nimmt mit der Zeit z.B. wegen Austrocknung stark ab. Maßgeblich ist aber nur der Zeitpunkt der Herstellung (Verpackung). Zudem dürfen einzelne Packungen innerhalb gewisser Grenzen auch weniger als angegeben wiegen, lediglich der Mittelwert während der Produktion darf nicht unter den Angaben liegen. 

Bemerkung

  Austrocknung und Abweichungen bei einzelnen Produkten führen häufig zu Beanstandungen durch Endverbraucher, sind rechtlich aber nicht zu beanstanden. Überwacht werden auch „Mogelpackungen“. Hier kann insbesondere beanstandet werden, wenn in gleicher Verpackung plötzlich weniger Inhalt als bisher ist. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Verbraucherschutz

    Von Einrichtungen, Produkten oder Lebensmitteln können auch gesundheitliche Gefahren ausgehen. Diese aufzudecken und damit die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist Aufgabe des Verbraucherschutzes.Mehr erfahren
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