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Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in Gesundheitsdienstberufen beantragen

Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation in einem Gesundheitsdienstberuf. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Antrag auf staatliche Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Sie können einen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung. Bitte beachten Sie: Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden. Gesundheitsdienstberufe sind: Medizinische Fachangestellte oder Medizinischer Fachangestellter Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent Tiermedizinische Fachangestellte oder Tiermedizinischer Fachangestellter Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnmedizinischer Fachangestellter Für den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung müssen Sie einen deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss identifizieren. Das ist der sogenannte Referenzberuf. Er muss zu Ihrer ausländischen Berufsqualifikation passen. Deshalb sollten Sie sich vor der Antragstellung beraten lassen. Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihren Abschluss mit einem bestimmten deutschen Abschluss. Wichtige Kriterien bei dem Vergleich sind Inhalt und Dauer der Ausbildung. Über das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid nennt vorhandene und eventuell noch fehlende berufliche Qualifikationen. Durch den Bescheid können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihre berufliche Qualifikation besser einschätzen. Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen. 

Voraussetzungen

  Sie haben eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation aus dem Ausland. Ihr Abschluss muss zu einem deutschen Ausbildungsabschluss oder Weiterbildungsabschluss im Bereich der Gesundheitsdienstberufe passen. Sie wollen in Deutschland arbeiten. 

Verfahrensablauf

  Antragstellung Sie stellen einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen Stelle. Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben, mit der Post schicken oder elektronisch hochladen. Versenden Sie keine Originale. Prüfung der Gleichwertigkeit Die zuständige Stelle prüft dann: Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation? Dabei vergleicht die zuständige Stelle die Qualifikationen mit Hilfe bestimmter Kriterien. Wichtige Kriterien sind die Inhalte und die Dauer der Ausbildung. Die zuständige Stelle berücksichtigt bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen. Mögliche Ergebnisse der Prüfung Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Sie bekommen die Anerkennung, wenn Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation gleichwertig sind. Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Wenn Ihre Berufsqualifikation gar nicht gleichwertig ist, erhalten Sie keine Anerkennung. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. 

Unterlagen

  Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell: Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat) Lebenslauf Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde) Ausbildungsnachweise Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung Nachweise über weitere relevante Kenntnisse für die Arbeit Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt? Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben. Vielleicht: Sie kommen aus einem Drittstaat und wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen. Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind. Vielleicht müssen Sie im Laufe des Anerkennungsverfahrens weitere Dokumente einreichen. Die zuständige Stelle informiert Sie. 

Gebühren

  Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich. 

An wen kann ich mich wenden?

   

Was muss ich wissen?

  Verfahren für Spätaussiedler Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt. Qualifikationsanalyse Sie haben nicht mehr alle notwendigen Dokumente für den Antrag? Dann ist eine Anerkennung trotzdem möglich. Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einer Qualifikationsanalyse nachweisen, zum Beispiel durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sie sollten zuerst mit der zuständigen Stelle sprechen, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. 

Zuständigkeit

  Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege Landesärztekammer Hessen Tierärztekammer Hessen Landeszahnärztekammer Hessen Landesapothekenkammer Hessen 

Verwandte Lebenslagen

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.Mehr erfahren
  • Berufsausbildung

    Über 320 Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland. Was bedeutet duale Berufsausbildung? Das ist die übliche Art in Deutschland seinen Beruf zu lernen: viel praktische Arbeit und Berufsschule. Hier finden Sie Informationen über das Thema Berufsausbildung: Von der Erstuntersuchung für Auszubildende bis hin zu Ausbildungszeiten, Anrechnungsmöglichkeiten, Aufnahme in einer Berufsschule oder Abschlussprüfung.Mehr erfahren
Urheber Bundesinstitut für BerufsbildungFreigabevermerk Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und PflegeFreigabedatum 06.12.2024Zurück zur Übersicht