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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)

Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen...

Online Prozesse

Online-Dienste

Beschreibung

  Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist. 

Fristen

  Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten. Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen. 

Unterlagen

  Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen. Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen. 

Gebühren

  Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben. 

An wen kann ich mich wenden?

  In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch. 

Was muss ich wissen?

 
Sonderurlaub für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit Im Kreis Bergstraße ist für Anträge der Sportjugend der Landessportbund Frankfurt zuständig. Hier erhalten Sie alle Informationen. Für Jugendgruppen, die dem Hessischen Jugendring angegliedert sind, ist der Hessische Jugendring in Wiesbaden zuständig. Die Sonderurlaubsanträge für sonstige Maßnahmen (z. B. Veranstaltungen von nicht auf Landesebene anerkannten Jugendgruppen, Maßnahmen von Städten/Gemeinden) werden direkt vom Jugendamt Kreis Bergstraße bearbeitet. Anträge bitte formlos stellen. Weitere Informationen finden Sie hier...Landkreis Bergstraße
 

Rechtsgrundlage

  SGB VIII Bestimmungen zur Anwendung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen 

Verwandte Lebenslagen

  • Engagement und Beteiligung

    Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Demokratie, schafft Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn. In diesem Bereich finden Sie relevante Informationen und Unterstützungsangebote für eine aktive Beteiligung.Mehr erfahren
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