Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Kurzarbeitergeld beantragen

Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem die übliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend...

Beschreibung

  Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem die übliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird, kann Ihnen ein sogenanntes Kurzarbeitergeld gewährt werden. Durch die Leistung bleiben Arbeitsplätze erhalten und Arbeitslosigkeit wird vermieden. Das Kurzarbeitergeld muss nicht durch Sie, sondern durch Ihren Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung (Betriebsrat) beantragt werden. Berechnung Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach der Nettoentgelt-Differenz infolge des Arbeitsausfalles im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) und wird wie folgt ermittelt: pauschaliertes Soll-Entgelt - pauschaliertes Ist-Entgelt ------------------------------------- = Nettoentgeltdifferenz Pauschaliertes Soll-Entgelt: Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall, gemindert um pauschalierte Abgaben Pauschaliertes Ist-Entgelt: Bruttoarbeitsentgelt, das durch tatsächlich geleistete Arbeit erzielt wird, gemindert um pauschalierte Abgaben Die pauschalierten Abgaben umfassen: Sozialversicherungspauschale (derzeit 21 Prozent) Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse und Solidaritätszuschlag Leistungssätze Das auszuzahlende Kurzarbeitergeld wird wie bei Arbeitslosengeld in zwei verschieden hohen Leistungssätzen gewährt: 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kind 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz) der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer, wenn Sie oder Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner, die/der ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 - 5 Einkommensteuergesetz (EStG) haben und Sie nicht dauernd getrennt leben (das sind leibliche Kinder, angenommene Kinder und Pflegekinder, auf die Zahl der Kinder kommt es nicht an) 

Voraussetzungen

  Kurzarbeitergeld erstattet die Agentur für Arbeit dem Betrieb, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall eingetreten ist und die Agentur für Arbeit mit schriftlichem Bescheid anerkannt hat, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld im Betrieb vorliegen, Sie nach Beginn des Arbeitsausfalls die arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die abgeschlossene Berufsausbildung im gleichen Betrieb eine Tätigkeit aufnehmen, Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist, Sie nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind und Sie infolge des Arbeitsausfalls einen Entgeltausfall erleiden. Vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind, beispielsweise Arbeitnehmer, die das für die "Regelaltersgrenze" im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erforderliche Lebensjahr vollendet haben, und zwar ab Beginn des folgenden Monats, während der Zeit, für die Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine vergleichbare Leistung eines ausländischen Leistungsträgers zuerkannt ist, die in einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV stehen (Minijob / 400,00 Euro-Job), die eine unständige Beschäftigung berufsmäßig ausüben, die als Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, wenn diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird, während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen.
 

Verfahrensablauf

  Arbeitsausfall anzeigen Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, muss der Arbeitgeber (oder auch die Betriebsvertretung wie etwa der Betriebsrat) zunächst den Arbeitsausfall anzeigen. Dies erfolgt schriftlich bei der Agentur für Arbeit auf dem Formular "Anzeige über Arbeitsausfall" ("Erforderliche Unterlagen"). ACHTUNG! Eine mündliche oder telefonische Anzeige erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht. Mit der Anzeige hat Ihr Arbeitgeber den erheblichen Arbeitsausfall glaubhaft darzulegen und nachzuweisen, dass alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Besteht eine Betriebsvertretung (zum Beispiel Betriebsrat), muss diese die Anzeige unterschreiben und eine Stellungnahme beifügen. Das ausgefüllte Anzeige-Formular ist zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Arbeitsagentur ("Zuständige Stelle") einzureichen. Beantragung / Auszahlung Die Leistung beantragt Ihr Arbeitgeber auf dem vorgeschriebenen Antragsformular ("Kurzarbeitergeld – Antrag"). Die Arbeitsagentur prüft, ob die Voraussetzungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Wird dem Antrag stattgegeben zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber zur laufenden Vergütung für die geleistete Arbeit Kurzarbeitergeld für jenes Entgelt, das Ihnen infolge des Arbeitsausfalls fehlt. Anhand der Abrechnung auf dem Vordruck "Kurzarbeitergeld-Abrechnungsliste" erstattet die Arbeitsagentur Ihrem Arbeitgeber den entsprechenden Betrag. Meldepflicht / Vermittlung in eine andere Arbeit Die Agentur für Arbeit kann einen Bezieher von Kug auffordern, sich an Tagen des Arbeitsausfalls persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Kommen Sie einer solchen Aufforderung bitte pünktlich nach. Die Agentur für Arbeit kann Bezieher von Kug auch in andere zumutbare Arbeit (Zeitarbeits- oder Dauerarbeitsverhältnis) vermitteln. Wenn Sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen einen Meldetermin versäumen oder eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene zumutbare Beschäftigung nicht annehmen oder nicht antreten, ohne für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund zu haben, werden die beim Arbeitslosengeld geltenden Vorschriften zur „Sperrzeit“ entsprechend angewendet. WICHTIG! Unabhängig davon, ob Sie Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie auch bei einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis verpflichtet, sich unverzüglich arbeitsuchend zu melden, falls ein Arbeitsplatzverlust droht. Sonstiges Personalanpassung wegen Betriebsänderung Im Falle von Personalanpassungsmaßnahmen, die auf einer Betriebsänderung beruhen und mit einem dauerhaften Arbeitsausfall einhergehen, kann an die betroffenen Arbeitnehmer Transferkurzarbeitergeld gewährt werden. In diesem Zusammenhang können auch Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen, die der Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt dienen, in Betracht kommen. Mehr zum Thema erfahren Sie aus den nachfolgenden Angeboten der Bundesagentur für Arbeit:
 

Fristen

  Anzeige / Antrag Anzeige des Arbeitsausfalls: in dem Kalendermonat, in dem es erstmals zum Arbeitsausfall kommt Antrag auf Kurzarbeitergeld: innerhalb von 3 Monaten (Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, für den das Kurzarbeitergeld beantragt wird.) Geht der Antrag verspätet bei der Agentur für Arbeit ein, können Leistungen ohne Rücksicht auf die Gründe nicht mehr gewährt werden. Zahlungsdauer Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Kurzarbeitergeld kann in Ihrem Betrieb bis zum Ablauf von 6 Monaten seit dem ersten Kalendermonat gewährt werden, für den Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt diese Bezugsfrist bis auf 24 Monate verlängern. 

Unterlagen

  Zur Anerkennung der Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist das Formular " Anzeige über Arbeitsausfall" zu verwenden. Für die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes sind grundsätzlich die Vordrucke "Kurzarbeitergeld Antrag" und "Kurzarbeitergeld-Abrechnungsliste" zu verwenden. Sie sind in einfacher Ausfertigung bei der Agentur für Arbeit durch den Arbeitgeber einzureichen. Die erforderlichen Vordrucke und ein Merkblatt mit Hinweisen zum Verfahren sind im Internet abrufbar: Kurzarbeitergeld – Anzeige über den Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld – Antrag Kurzarbeitergeld – Abrechnungsliste Kurzarbeitergeld – Hinweise zum Antragsverfahren Weitere Unterlagen und Nachweise Ankündigung über Kurzarbeit Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmern Änderungskündigungen (aus denen die genaue Kürzung der Arbeitszeit ersichtlich sind) In der Regel gehört dazu auch der Arbeitsplan, aus dem sich die Verteilung der Arbeitszeit ergibt. 

Gebühren

  Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Kosten oder Gebühren. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen das Kurzarbeitergeld kostenlos auszurechnen und auszuzahlen. 

An wen kann ich mich wenden?

  die Agentur für Arbeit, die für den Standort der Lohnabrechnungsstelle Ihres Arbeitgebers zuständig ist. 

Was muss ich wissen?

  Aktuelle Hinweise zu Corona in Hessen finden Sie hier: 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Finanzierung zur Krisenbewältigung

    Wenn Ihre Kundschaft nicht zahlt oder im Fall von Elementarschäden: Mit Soforthilfen, Entschädigungen oder Beihilfen können Unternehmen Krisen und finanzielle Einbußen besser bewältigen. Hier finden Sie Informationen über die Bewältigung von Krisen.Mehr erfahren
  • Sonderregelungen der Arbeitszeit

    Neben den gewöhnlichen Arbeitszeitmodellen gibt es einige Sonderregelungen. Die Altersteilzeit oder das Wintergeld für Beschäftigte in witterungsabhängigen Branchen sind Beispiele hierfür. Informationen und Services zu diesen Regelungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.Mehr erfahren
  • Wirtschaftsförderung

    Unternehmen und Startups, die planen, sich in Deutschland niederzulassen, ihren Firmensitz am Standort zu erweitern oder neue Märkte zu erschließen, können auf weitreichende Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen zurückgreifen. Informationen zu den Angeboten finden Sie hier.Mehr erfahren
Zurück zur Übersicht