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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Zoohandel (Wirbeltiere), Erlaubnis

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt.Hinweis:Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine...

Beschreibung

  Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt. Hinweis: Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung beim Regierungspräsidium. 

Unterlagen

  Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet Übersetzung Handelsregisterauszug Sachkundenachweis formloser Antrag Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde 

Gebühren

  Es gilt die allgemeine Verwaltungskostenordnung und die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Die Erlaubnis ist auf 10 Jahre befristet und muss nach Fristablauf neu beantragt werden.Landkreis Bergstraße
 

An wen kann ich mich wenden?

  Zuständiges Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, wo Sie die Tätigkeit ausüben wollen. Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Soll die Tätigkeit an wechselnden Orten ausgeübt werden, ist das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz hat oder als Gewerbe angemeldet ist. Unternehmen ohne Sitz im Inland wenden sich an das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt. Bei artgeschützten Tieren: Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln 

Rechtsgrundlage

  § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3b TierSchG Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
 

Verwandte Lebenslagen

  • Erlaubnisse und Genehmigungen

    Von der Fahrschule über die Gaststätte bis hin zum Waffenhandel – für einige Geschäftsbetriebe und Tätigkeiten beziehungsweise die Ausübung bestimmter Berufe benötigen Sie besondere Genehmigungen. Sie brauchen eine spezielle Erlaubnis? Hier sind Sie richtig.Mehr erfahren
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