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Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten

Wenn Sie als Träger einer Tageseinrichtung für Kinder neu gründen oder verändern wollen, müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb beachten. Nur so erhalten Sie eine Betriebserlaubnis.

Beschreibung

  Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen und übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung. Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachten. 

Verfahrensablauf

  Entsprechend des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches stellen Sie als Einrichtungsträger die Anträge auf Betriebserlaubnis an das örtliche Jugendamt. Das Jugendamt berät Sie zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen. Die Entwicklung und Festlegung räumlicher Kriterien entsprechend dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung liegt in Abstimmung mit dem Einrichtungsträger in der Entscheidung des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die personellen Voraussetzungen und die Gruppengrößen richten sich seit dem 01.01.2014 nach den Mindestanforderungen gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches. Das örtliche Jugendamt übersendet dem Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Ausfertigung Ihres Antrages auf Betriebserlaubnis zur abschließenden Erteilung. Im Vorfeld überprüft es die Vollständigkeit des Antrages und nimmt gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches Stellung dazu. Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung. Das Landesjugendamt erteilt den Bescheid. 

Unterlagen

  Sie müssen den Antrag formell stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern. Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung). 

Gebühren

  Keine. 

An wen kann ich mich wenden?

  Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.
Der Fachdienst Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebserlaubnisverfahren und allgemeine Beratung des Jugendamtes Kreis Bergstraße hat folgendes Angebot: Zielsetzung• Sicherung des Kindeswohles in erlaubnispflichtigen Einrichtungen• Schaffung und Erhalt von Angeboten der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder• Sicherung und Ausbau der Betreuungsqualität Angebot fürTräger von Tageseinrichtungen, Kommunen, politische Gremien, Leitungskräfte und Teams, Erziehungsberechtigte Angebot und Aufgaben• Beratung von Trägern bei der Gründung und Betriebsführung von Tageseinrichtungen für Kinder Beratung bei Umplanungen und der damit einhergehenden Änderung der Zweckbestimmung• Bearbeitung der Betriebserlaubnisverfahren• Ausnahmegenehmigungen für einzelne Kinder• Entgegennahme und Klärung von Beschwerden von Erziehungsberechtigten oder Fachkräften über Träger oder Einrichtungen• Meldung besonderer Vorkommnisse• Beratung von Erziehungsberechtigten, Trägern und Kommunen in Bezug auf die Einlösung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.Landkreis Bergstraße
 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Sie können beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen. 

Zuständigkeit

  örtlich zuständiges Jugendamt 

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und SozialesFreigabedatum 05.04.2024Zurück zur Übersicht