Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Rechtsreferendariat/Vorbereitungsdienst

Im Anschluss an die erste Prüfung kann im Bereich der Rechtswissenschaft ein 2 Jähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden, an dessen Ende das 2  ...

Beschreibung

  Im Anschluss an die erste Prüfung kann im Bereich der Rechtswissenschaft ein 2 Jähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden, an dessen Ende das 2 Staatsexamen abgelegt wird. Hiermit wird die Befähigung zum Richteramt erlangt. 

Voraussetzungen

  Bestandene erste juristische Prüfung 

Verfahrensablauf

  Der Antrag muss der oder dem zuständigen Landgerichtspräsidentin oder Landgerichtspräsidenten mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zugehen. Später oder unvollständig eingehende Anträge können regelmäßig erst für den darauf folgenden Einstellungstermin berücksichtigt werden 

Fristen

  Die Bewerbung samt vollständiger Unterlagen für den juristischen Vorbereitungsdienst muss spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin (Einstellungen erfolgen zu Beginn eines jedem ungeraden Monats). 

Unterlagen

  Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf (zweifach), 2. die Geburtsurkunde (zweifach), gegebenenfalls eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls der Tenor des Scheidungsurteils (je dreifach); (Die vorgenannten Urkunden müssen durch autorisierte Behörden (Standesämter, Gerichte, Ortsgerichte, Stadt) und Gemeindeverwaltungen usw.) amtlich oder von Notaren beglaubigt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o. ä. werden nicht anerkannt.), 3. eine amtliche Meldebestätigung, aus der sich auch ergibt, seit wann Sie an Ihrem derzeitigen Wohnsitz gemeldet sind; 4. eine Zivildienst- oder Wehrdienstbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst oder über den Freiwilligen Wehrdienst 5. beglaubigte Abschrift (nicht die Urschrift) des Zeugnisses (Gesamtzeugnis über staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) über die erste Prüfung bzw. die erste juristische Staatsprüfung (zweifach); wegen der Verteilung der Ausbildungsstellen nach Leistung muss die Examensnote bereits nachgewiesen und belegt sein. (vgl. § 26 JAG, §11 Abs. 3 JAO). Auch hier muss die Beglaubigung durch autorisierte Behörden (siehe 2.) erfolgt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o.ä. werden nicht anerkannt; 6. zwei Lichtbilder; 7. der Fragebogen (Vordruck HJV 102), der sorgfältig auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach); 8. eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104), die sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach); 9. ein Führungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums, das vom Bundeszentralregister ausgestellt und der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes unmittelbar übersandt wird. Es darf bezogen auf den angestrebten Einstellungstermin nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen das Führungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde beantragen und dabei die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts, bei der oder dem Sie das Bewerbungsgesuch einzureichen beabsichtigen, als Empfangsbehörde angeben. Bewerberinnen und Bewerber aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten haben außerdem ihren ausländerrechtlichen Status durch Vorlage einer Fotokopie der entsprechenden Seiten ihres Reisepasses und des Aufenthaltstitels nachzuweisen. Die Einstellung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Aufenthaltstitel bis zur Beendigung der Ausbildung Gültigkeit hat. Wenden Sie sich zur Erlangung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. 

Gebühren

  Es fallen keine Gebühren an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Der Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen ist in zweifacher Ausfertigung unter Angabe des gewünschten Einstellungstermins an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz hat. Bewerberinnen oder Bewerber ohne ständigen Wohnsitz in Hessen haben den Antrag an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu richten, dessen Bezirk sie (als Erstwunsch) zugewiesen werden möchten. Über die Einstellung entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. 

Was muss ich wissen?

  Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. 

Bearbeitungsdauer

  Ca. 6 Wochen 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde

    Die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von Vorteil für alle Beteiligten und gewinnt im immer stärker werdenden Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend an Bedeutung. Hier haben wir Informationen über die Themen Aus- und Weiterbildung sowie Sachkundenachweise und die entsprechenden Services der Verwaltung für Sie gebündelt.Mehr erfahren
  • Studium

    Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium der JustizFreigabedatum 28.11.2019Zurück zur Übersicht