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Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.

Beschreibung

  Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)]. Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers. 

Voraussetzungen

  Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“) Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022). 

Verfahrensablauf

  Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen: Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins. Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“). Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen. Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt. 

Unterlagen

  Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei oder Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben Personalausweis oder Reisepass ein aktuelles Lichtbild 

Gebühren

  Verwaltungsgebühr in EUR Fischereiabgabe in EUR Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 7,50 Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein 18,00 27,00 Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein 36,00 50,00 

An wen kann ich mich wenden?

  Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid 

Organisationseinheiten

Ansprechpartner

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    Das Fischen und Jagen ist für viele Menschen weit mehr als ein reines Hobby. Die waidgerechte Hege des Wildes und der Fischbestände erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie wollen den Jagdschein oder den Angelschein machen? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Prüfungen und Erlaubnisse, die Sie für das Jagen oder das Fischen benötigen.Mehr erfahren
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Urheber Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3Freigabedatum 21.12.2023Zurück zur Übersicht