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Eheurkunde beantragen

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, das die Ehe beurkundet hat. Das Standesamt stellt die Eheurkunde aus dem Eheregister aus.

Beschreibung

  Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: Eheurkunde Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch. 

Voraussetzungen

  Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen: Sie sind mindestens 16 Jahre alt Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll Sie sind die Eltern der Ehegatten Sie sind ein Kind der Ehegatten Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen. 

Verfahrensablauf

  Persönliche Beantragung: Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen: Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post: Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt: Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name, Vorname Ihre Meldeanschrift Ort und Datum der Eheschließung wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer den Grund der Beantragung ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde. Online-Beantragung: Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt. 

Unterlagen

  Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses 

Gebühren

  Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt. . 

An wen kann ich mich wenden?

  Das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde oder das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat 

Was muss ich wissen?

  Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig. 

Rechtsgrundlage

 
 

Rechtsbehelf

  Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG 

Verwandte Lebenslagen

  • Eheschließung

    Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 23.09.2022Zurück zur Übersicht