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Futtermittelkontrolle

Die Amtliche Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben.Die rechtliche...

Beschreibung

  Die Amtliche Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben. Die rechtliche Grundlage für diese Kontrollen bildet die EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 882/2004)nebst dem Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 bis 2016 " des BMEL, BVL, BfR und der Länder Dieses Programm setzt folgende Schwerpunkte: Die Kontrolle soll verhindern, dass Risiken in der Nahrungskette über die Tiere auf den Menschen übertragen werden. Die Kontrolleder Futtermittel soll die Gesundheit der Tiere gewährleisten. Die Kontrollen dienen der Überprüfung der ernährungsphysiologischen Qualität der Futtermittel vornehmlich durch die Bestimmung der wertgebenden Bestandteile. Die Untersuchungsparameter umfassen unter anderem: Inhaltsstoffe, zum Beispiel Rohprotein, Fett, Energiegehalt Zusatzstoffe, , Kokzidiostatika, Spurenelemente und Verschleppungen von pharmakologischen Wirkstoffen. Unerwünschte Stoffe, zum Beispiel Dioxine, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polychlorierte Biphenyle (PCB), Mykotoxine Schädlingsbekämpfungsmittel Unzulässige und verbotene Stoffe In die Kontrollen werden Vormischungen, Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel und Zusatzstoffe einbezogen. 

An wen kann ich mich wenden?

  Für die Futtermittelkontrolle ist flächendeckend in Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.
 

Rechtsgrundlage

  Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) 

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und VerbraucherschutzFreigabedatum 13.04.2015Zurück zur Übersicht