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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind beantragen.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Viele hessische Unterhaltsvorschussstellen bieten einen Online-Service zur Beantragung an, z. Bsp. Unterhaltsvorschuss Online. Die Papier-Antragsformulare erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.

Beschreibung

  Wenn Sie alleinerziehend sind, hat Ihr Kind in der Regel Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Zahlt dieser den Unterhalt nicht unvollständig oder unregelmäßig, können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben. Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge. Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2026): für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden. 

Voraussetzungen

  Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein: Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist: Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig oder unregelmäßig gezahlt beziehungsweise es werden keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt. Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Sie sind alleinerziehend. Sie gelten auch als alleinerziehend, wenn Sie verwitwet sind. Sie und das Kind müssen in einem Haushalt leben. Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln. In Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Bezug von Unterhaltsvorschuss möglich, wenn Sie mit Ihrem Kind im Ausland leben. Wenn Ihr Kind zwischen 12 und 17 Jahre alt ist, müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein: Ihr Kind selbst erhält kein Bürgergeld. Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden. Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600,00 EUR und erhalten gegebenenfalls ergänzendes Bürgergeld. 

Fristen

  Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren. 

Unterlagen

  Antragsformular Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich: die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung, Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil, gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkenntung oder -feststellung Einkommensnachweise über: Kindergeld gegebenenfalls Halbwaisenrente gegebenenfalls Unterhaltszahlungen gegebenenfalls Bewilligungs- oder Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz anderer Unterhaltsvorschussstellen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bei laufendem SGB II-Leistungsbezug zusätzlich ein vollständiger aktueller Bescheid des Jobcenters ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich die Schulbescheinigung beziehungsweise ab Beendigung des Schulbesuchs Einkommensnachweise. 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern der Städten und Landkreisen 

Was muss ich wissen?

  Es gibt folgende Hinweise: Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen, wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung leistungsfähig ist. Falls die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken. 

Bemerkung

 
Erklärfilm: Unterhaltsvorschuss (externer Link)Landkreis Bergstraße
 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid. 

Zuständigkeit

  Zuständig sind die Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern. 

Verwandte Lebenslagen

  • Trennung mit Kind

    Bei Trennungen oder Scheidungen mit Kindern stellen sich zahlreiche Fragen. Welche Unterstützungen gibt es für getrennt erziehende oder alleinerziehende Elternteile? Was regelt das Sorgerecht? Was regelt das Umgangsrecht? Wer darf was entscheiden? Welchen Namen kriege ich und welchen mein Kind? Und wie sieht es nach erneuter Heirat aus?Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG)Freigabedatum 08.07.2026Zurück zur Übersicht