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Schuldnerberatung wahrnehmen

Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.

Beschreibung

  Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen. Diese finanziellen Notlagen können bereits existierende Schulden sein, aber auch drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können. Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit, finanzielle, psychosoziale und juristische Beratung zu erhalten. Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können. Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation. Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan. Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen. Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei rechtliche Fragen Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens Beantragung von Privatinsolvenz. 

Voraussetzungen

  Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung: Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage. Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter: Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut, erhalten Bürgergeld und beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I). Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen. 

Verfahrensablauf

  Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an. Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle. Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen. Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen. Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung. Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen. 

An wen kann ich mich wenden?

 
Der Kreis Bergstraße bietet für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises - unabhängig von ihrer Einkommenssituation - eine kostenfreie Schuldnerberatung an. Sie erfolgt über den Eigenbetrieb „Neue Wege Kreis Bergstraße“ Walther-Rathenau-Straße 264646 HeppenheimTel.: 06252 – 156200E-Mail: schuldnerberatung@neue-wege.orgFür telefonische Erstanfragen ist zu folgenden Zeiten eine Telefonberatung eingerichtet: Dienstag: 11 – 14 Uhr Donnerstag: 11 – 14 UhrDie persönliche Beratung findet in Räumlichkeiten der Jobcenter Heppenheim, Bürstadt, Viernheim und Mörlenbach statt.Die Beratung ist diskret, alle Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.Weiterführende Informationen finden Sie im Internet bei den folgenden Institutionen: Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen". Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung"Sowie beim Online-Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft für Schuldnerberatung: www.meine-schulden.deLandkreis Bergstraße
 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  anerkannte Schuldnerberatungsstellen in Hessen (kommunale Beratungsstellen, private und gemeinnützige Organisationen) und Jobcenter 

Verwandte Lebenslagen

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

    Der Staat hilft nicht nur mit Sozialhilfe oder Grundsicherung. In diesem Bereich finden Sie zusätzlich Informationen und Angebote, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützen.Mehr erfahren
  • Sanierung und Insolvenz

    Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.Mehr erfahren
Urheber Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)Freigabedatum 23.10.2024Zurück zur Übersicht