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Pflegekinder: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

Beschreibung

  Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab: • Alter des Kindes • Entwicklungsstand Ihres Kindes • Bindungen Ihres Kindes • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein. Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten. 

Voraussetzungen

  Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person). Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist. Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 

Verfahrensablauf

  Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann. Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen. Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist. 

Unterlagen

  Personalausweis Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht. 

Gebühren

  Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt. 

An wen kann ich mich wenden?

  Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Hessen erhalten Sie Hier. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Kinderbetreuung

    Wenn Sie für Ihr Kind eine Tagesbetreuung suchen, tauchen oft Fragen auf wie: Welche Kita oder Schule? Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es überhaupt und was kosten Kita, Horte und Ganztagsschulen? Welche Fördermöglichkeiten und finanziellen Unterstützungen gibt es? Hier finden Sie Informationen und Leistungen der Verwaltung rund um das Thema Kinderbetreuung – für alle Altersstufen von der Krippe über den Kindergarten bis hin zur Schule.Mehr erfahren
Urheber Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in BremenFreigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 15.12.2022Zurück zur Übersicht