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Kfz: Feinstaubplakette

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

Beschreibung

  Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren. Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben. 

Voraussetzungen

  Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen. Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter. 

Verfahrensablauf

  Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen. 

Fristen

  keine 

Unterlagen

  Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz) 

Gebühren

  Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
5,00 €Gebühr: 5,00 €Landkreis Bergstraße
 

An wen kann ich mich wenden?

  Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).Online-Termin buchenLandkreis Bergstraße
 

Was muss ich wissen?

  Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren. 

Bearbeitungsdauer

  keine In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort. 

Bemerkung

 
Für Ausnahmegenehmigungen von Fahrverboten in Umweltzonen sind die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig.Landkreis Bergstraße
 

Rechtsgrundlage

   

Organisationseinheiten

  • Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach

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Verwandte Lebenslagen

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen

    Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.Mehr erfahren
  • Fahrzeugbesitz

    Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergFreigabedatum 20.08.2020Zurück zur Übersicht