Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
Online Prozesse
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Beschreibung
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Fristen
Fristen
Unterlagen
Unterlagen
- Aufenthalts- / Meldebescheinigung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Wunschkennzeichen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer (siehe Zulassungsantrag)Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug: zeitlich unbegrenzt gültig; muss inhaltlich richtig und gültig sein.Beim Halterwechsel ist ebenfalls die Kennzeichenmitnahme möglich.Folgende Unterlagen werden benötigt:- Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP- gültiger Identitätsnachweis, ggf. mit Meldebescheinigung- ZB Teil I- ZB Teil II- eVB Nummer- SEPA- LastschriftmandatEine Ausweiskopie vom Halter mit aktuellem Datum und Originalunterschrift wird akzeptiert.Bei der Zulassung eines Fahrzeugs auf einen Gesellschafter einer GbR benötigt man eine formlose Verzichtserklärung der anderen Gesellschafter, die Gewerbeanmeldung und Kopie der Ausweise aller Gesellschafter.Landkreis Bergstraße
Gebühren
Gebühren
An wen kann ich mich wenden?
An wen kann ich mich wenden?
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).Gebührenrückstände, die im Zusammenhang mit einer Kfz-Zulassung beim Kreis Bergstraße stehen, sind zunächst bar oder mit EC-Karte bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu begleichen (Überweisung nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsbehörde. Die Gebühr gilt nach Geldeingang als bezahlt. Die Vorlage eines Überweisungsbeleges reicht nicht aus.). Rechtsgrundlage in Hessen: Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung vom 25.09.2006.Bei Selbstständigen (Einzelunternehmen, Ärzte, Ingenieure etc.), die eine entsprechende Zulassung beantragen, ist die in der Gewerbeanmeldung genannte Betriebsanschrift als Halteranschrift in die Zulassungsbescheinigung I und II einzutragen . Nach § 46 Absatz 2 FZV ergibt sich die örtliche Zuständigkeit der Zulassungsbehörde dann aus dem Betriebssitz.Ein Fahrzeug wird daher wie folgt zugelassen:Haltername (=Gewerbetreibender)Anschrift des Betriebssitzes (muss im Kreis Bergstraße liegen), nicht die (ggf. außerhalb des Kreises Bergstraße liegende) Hauptwohnanschrift.Landkreis Bergstraße
Was muss ich wissen?
Was muss ich wissen?
Sie haben die Möglichkeit, bei einem Umzug (Hauptwohnsitz) innerhalb von Deutschland Ihr bisheriges Kennzeichen beizubehalten. In diesem Fall ist nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (inkl. Meldebescheinigung) mit der aktuellen Wohnanschrift der neuen Zulassungsbehörde vorzulegen. Bei einem Halterwechsel muss zusätzlich noch die ZBII vorgelegt werden. Bei einem Fahrzeugschein nach altem Muster ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefs erforderlich.Landkreis Bergstraße
Bemerkung
Bemerkung
Besondere Hinweise zu VollmachtenBei der Zulassung/ Umschreibung eines Fahrzeugs prüft die Zulassungsbehörde unter anderem, ob der künftige Halter Gebühren- oder Steuerrückstände hat, die im Zusammenhang mit der früheren Zulassung eines Fahrzeugs stehen. Kommt eine Zulassung aufgrund von solchen Rückständen nicht zustande und hat der künftige Halter jemanden bevollmächtigt, sein Fahrzeug zuzulassen, benötigt die Zulassungsbehörde eine entsprechende Einverständniserklärung des künftigen Halters, dass entsprechende Angaben zu Rückständen gegenüber dem Bevollmächtigten gemacht werden dürfen. Verwenden Sie daher bei einer Vollmacht ausschließlich den Vordruck des Kreises Bergstraße (siehe unten). Andernfalls kann ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden.Landkreis Bergstraße
Organisationseinheiten
Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach
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