Ausfuhrkennzeichen beantragen
Online Prozesse
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Kfz-Zulassung - Empfangsbevollmächtigung
Mehr erfahren Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat (pdf)
Mehr erfahren Kfz-Zulassung: Vorführpflichtige Fahrzeuge
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Beschreibung
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Unterlagen
Unterlagen
Eine Ausweiskopie von Halter und ggf. Vertreter ist in diesem Fall ausreichend!Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug: zeitlich unbegrenzt gültig; muss inhaltlich richtig und gültig sein.Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl.Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss seinen/ihren Hauptwohnsitz im Kreis Bergstraße haben. Hat der Antragsteller/die Antragstellerin keinen Hauptwohnsitz in Deutschland, muss er/sie einen Empfangsbevollmächtigten mit Hauptwohnsitz im Kreis Bergstraße benennen.Landkreis Bergstraße
Gebühren
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.Landkreis Bergstraße
An wen kann ich mich wenden?
An wen kann ich mich wenden?
Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim.Bei Ausfuhrkennzeichen gilt auch die örtliche Zuständigkeit.D.h. zuständig für die Erteilung von Ausfuhrkennzeichen ist die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder einen Gewerbesitz hat. Als Nachweis muss ein Personalausweis, ein Reiseausweis mit Meldebescheinigung bzw. eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Das Gewerbe muss eine Verbindung zu Fahrzeugen haben.Antragsteller, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können das Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragen, in deren Bezirk sie sich bei Antragstellung vorübergehend aufhalten.Landkreis Bergstraße
Was muss ich wissen?
Was muss ich wissen?
Informationen zum Thema Kfz-SteuerLandkreis Bergstraße
Bemerkung
Bemerkung
Bitte beachten Sie: Ausfuhrkennzeichen (Merkblatt) - Zuständig für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist der Kreis Bergstraße, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz, Sitz, Niederlassung, Dienststelle im Kreis Bergstraße hat. Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz, Sitz, Niederlassung, Dienststelle im Kreis Bergstraße aber einen Hauptwohnsitz, Sitz, Niederlassung, Dienststelle an einem anderen Ort in Deutschland, ist die Zulassungsbehörde für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens zuständig, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz, Sitz, Niederlassung, Dienststelle in Deutschland hat. - Sofern der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz, Sitz, Niederlassung, Dienststelle in Deutschland hat, muss er einen Empfangsberechtigten benennen, der einen Hauptwohnsitz im Kreis Bergstraße hat. Dieser muss bei der Antragstellung mit vorsprechen, sich mit einem gültigen Identitätsnachweis ausweisen und eine Unterschrift leisten. - Es muss ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer vorgelegt oder vor Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen die Kfz-Steuer beim Zollamt beglichen werden. - Fahrzeuge, für die ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, müssen eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO besitzen. - Alle Fahrzeuge -auch Neufahrzeuge- müssen der Zulassungsbehörde bei Antragstellung vorgeführt werden. Besondere Hinweise zu VollmachtenBei der Zulassung/ Umschreibung eines Fahrzeugs prüft die Zulassungsbehörde unter anderem, ob der künftige Halter Gebühren- oder Steuerrückstände hat, die im Zusammenhang mit der früheren Zulassung eines Fahrzeugs stehen. Kommt eine Zulassung aufgrund von solchen Rückständen nicht zustande und hat der künftige Halter jemanden bevollmächtigt, sein Fahrzeug zuzulassen, benötigt die Zulassungsbehörde eine entsprechende Einverständniserklärung des künftigen Halters, dass entsprechende Angaben zu Rückständen gegenüber dem Bevollmächtigten gemacht werden dürfen. Verwenden Sie daher bei einer Vollmacht ausschließlich den Vordruck des Kreises Bergstraße (siehe Formulare). Andernfalls kann ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden.Landkreis Bergstraße