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Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

Online Prozesse

Online-DiensteBeschreibung der Online-Dienste Formulare vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Ja Online-Dienste vorhanden: Nein Formulare
  • Fahrerlaubnis Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen, sofern die zulässige Gesamtmasse 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dafür absolvieren Sie die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (Schlüsselzahl B96) oder 7b (Schlüsselzahl B196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). 

Voraussetzungen

  Für die Erweiterung um die Schlüsselzahl 96: Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sei Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mind. 2,5 Stunden theoretische Schulung, mind. 3,5 Stunden praktische Schulung) Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen Für die Erweiterung um Schlüsselzahl 196: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein Sie müssen neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten 

Verfahrensablauf

  Sie absolvieren die jeweilige Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder Anlage 7 b FeV (Schlüsselzahl 96). Beim Antrag auf Eintragung ist der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a oder 7b beizubringen. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig. 

Fristen

  Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten. 

Unterlagen

  Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder nach Anlage 7b FeV (Schlüsselzahl 196) gültiger Führerschein ggf. Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend) 

Gebühren

  Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. 

An wen kann ich mich wenden?

  Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde. 

Was muss ich wissen?

   

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Verwandte Lebenslagen

  • Führerscheine

    Wer ein Fahrzeug führen möchte, egal ob zu Land, auf dem Wasser oder in der Luft, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Führerschein ist dann der Nachweis der Fahrerlaubnis. Wie bekommt man eine Fahrerlaubnis oder eine Pilotenlizenz? Was ist zu tun, wenn Sie eine weitere Führerscheinklasse erwerben möchten - um zum Beispiel ein Motorrad oder einen LKW zu fahren? Wie kann ich meine befristete Fahrerlaubnis verlängern? Hier finden Sie Antworten auf diese und ähnliche Fragen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenFreigabedatum 19.08.2022Zurück zur Übersicht