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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

Beschreibung

  Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: Modell 1: Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Modell 2: Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien, Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko, Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru, Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein Internationaler Führerschein erforderlich.Landkreis Bergstraße
 

Voraussetzungen

  Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein 

Verfahrensablauf

  Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) 

Fristen

  Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt. 

Unterlagen

  Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung gültiger EU- Führerschein ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist): Ausweisdokument des Bevollmächtigten formlose Vollmacht Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass) ggf. aktuelle Meldebescheinigung EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).Landkreis Bergstraße
 

Gebühren

  Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2). 

An wen kann ich mich wenden?

  Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben 

Was muss ich wissen?

 
Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.Landkreis Bergstraße
 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Führerscheine

    Wer ein Fahrzeug führen möchte, egal ob zu Land, auf dem Wasser oder in der Luft, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Führerschein ist dann der Nachweis der Fahrerlaubnis. Wie bekommt man eine Fahrerlaubnis oder eine Pilotenlizenz? Was ist zu tun, wenn Sie eine weitere Führerscheinklasse erwerben möchten - um zum Beispiel ein Motorrad oder einen LKW zu fahren? Wie kann ich meine befristete Fahrerlaubnis verlängern? Hier finden Sie Antworten auf diese und ähnliche Fragen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenFreigabedatum 18.11.2022Zurück zur Übersicht