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Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

Sie haben im europäischen Ausland ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

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  • Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land zulassen online

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  • Kfz-Zulassung: Zulassungsbescheinigung Teil II - Auskunft zu Abholbereitschaft online

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Formulare
  • Kfz-Zulassung - Antrag Betriebserlaubnis Landkreis Marburg Biedenkopf

    Mehr erfahren
  • Kfz-Zulassung - Beantragung Betriebserlaubnis - Info-Flyer Landkreis Marburg Biedenkopf

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  • Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter - Einverständniserklärung Eltern

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  • Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat (pdf)

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  • Kfz-Zulassung: Vorführpflichtige Fahrzeuge

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Beschreibung

  Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind. Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen. Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist. 

Voraussetzungen

  Für das Fahrzeug liegen eine EU-Typgenehmigung oder ausländische Zulassungsdokumente vor. Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw sind das beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung. Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können. 

Unterlagen

  Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie: ausgefüllter Zulassungsantrag SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Kaufvertrag oder Rechnung elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung Bei Fahrzeugen, die weder im In- noch Ausland zugelassen worden sind oder die im Ausland für weniger als 6 Monate oder eine Laufleistung unter 5000 km zugelassen waren: Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (Vordruck erhältlich in der Zulassungsbehörde) Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Zulassungsbescheinigung ausländisches Kennzeichen Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden. COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht Nachweis, wann das Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen erstmals in Betrieb gesetzt worden ist Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich: Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich: formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person
Bitte beachten Sie den Flyer Vorführpflicht von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen.Eine Ausweiskopie vom Halter mit aktuellem Datum und Originalunterschrift wird akzeptiert.Bitte beachten Sie außerdem:In Ergänzung zu den oben angeführten Angaben: Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der VertretungsberechtigtenLandkreis Bergstraße
 

An wen kann ich mich wenden?

 
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach). Gebührenrückstände, die im Zusammenhang mit einer Kfz-Zulassung beim Kreis Bergstraße stehen, sind zunächst bar oder mit EC-Karte bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu begleichen (Überweisung nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsbehörde. Die Gebühr gilt nach Geldeingang als bezahlt. Die Vorlage eines Überweisungsbeleges reicht nicht aus.). Rechtsgrundlage in Hessen: Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung vom 25.9.2006.Landkreis Bergstraße
 

Bemerkung

 
Besondere Hinweise zu VollmachtenBei der Zulassung/ Umschreibung eines Fahrzeugs prüft die Zulassungsbehörde unter anderem, ob der künftige Halter Gebühren- oder Steuerrückstände hat, die im Zusammenhang mit der früheren Zulassung eines Fahrzeugs stehen. Kommt eine Zulassung aufgrund von solchen Rückständen nicht zustande und hat der künftige Halter jemanden bevollmächtigt, sein Fahrzeug zuzulassen, benötigt die Zulassungsbehörde eine entsprechende Einverständniserklärung des künftigen Halters, dass entsprechende Angaben zu Rückständen gegenüber dem Bevollmächtigten gemacht werden dürfen. Verwenden Sie daher bei einer Vollmacht ausschließlich den Vordruck des Kreises Bergstraße (siehe unten). Andernfalls kann ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden.Landkreis Bergstraße
 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Organisationseinheiten

  • Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach

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Verwandte Lebenslagen

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen

    Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.Mehr erfahren
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    Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.Mehr erfahren
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