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Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen

Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist...

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Kfz: Betriebserlaubnis / Einzelgenehmigung beantragen

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  • Kfz-Zulassung: Betriebserlaubnis / Einzelgenehmigung beantragen

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Formulare
  • Kfz-Zulassung - Antrag Betriebserlaubnis Landkreis Marburg Biedenkopf

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  • Kfz-Zulassung - Beantragung Betriebserlaubnis - Info-Flyer Landkreis Marburg Biedenkopf

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Beschreibung

  Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt.Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Darüber hinaus kann bei einer nicht erteilten Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung der Haftpflichtversicherungsschutz erlöschen.
Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen | Landkreis Marburg-BiedenkopfLandkreis Bergstraße
 

Unterlagen

  Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV: Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobile, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen. Dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen: Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein) bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Einzelgenehmigung per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein). Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO: Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss. Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen: Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung/ Fahrzeugschein (auch ausländische) Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein) bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Erteilung der Betriebserlaubnis per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt bzw. ändert dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein). 

Gebühren

  Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.Für die technischen Abnahmen sind an die befugten Organisationen Entgelte zu entrichten. 

An wen kann ich mich wenden?

  Am 29.04.2009 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert. In Hessen wird diese Aufgabe von 2 Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig: Stadt Darmstadt Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Offenbach Landkreis Offenbach Stadt Wiesbaden Landkreis Gießen Odenwaldkreis Landkreis Bergstraße Landkreis Groß-Gerau Main-Taunus-Kreis Rheingau-Taunus-Kreis Landkreis Limburg-Weilburg Landkreis Marburg-Biedenkopf Der Landkreis Fulda ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig: Stadt Kassel Landkreis Kassel Landkreis Waldeck-Frankenberg Landkreis Schwalm-Eder Landkreis Hersfeld-Rotenburg Landkreis Werra-Meißner Landkreis Fulda Landkreis Vogelsberg Main-Kinzig-Kreis Wetteraukreis Eine Ausnahme bilden die Stadt Frankfurt a. M., der Lahn-Dill-Kreis sowie der Hochtaunuskreis, die für ihre ansässigen Bürger diesen Service selbst übernehmen, sofern die Fahrzeuge dort zugelassen werden.
Damit Ihnen eine Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden kann, ist zunächst ein Antrag zu stellen.Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen | Landkreis Marburg-BiedenkopfLandkreis Bergstraße
 

Was muss ich wissen?

  Bevor Sie Ein- und Umbauarbeiten an Ihrem Fahrzeug vornehmen, erkundigen Sie sich bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird oder die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. 

Rechtsgrundlage

   

Organisationseinheiten

  • Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und LandesentwicklungFreigabedatum 07.02.2014Zurück zur Übersicht