Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
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Unterlagen zur Erteilung einer Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis einreichen
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Beschreibung
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Fristen
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Unterlagen
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Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV:Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobile, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.Dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen: Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein) bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Einzelgenehmigung per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO:Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen: Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung/ Fahrzeugschein (auch ausländische) Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein) bei juristischen Personen: Kopie des GewerberegisterauszugesAufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Erteilung der Betriebserlaubnis.Landkreis Bergstraße
Gebühren
Gebühren
An wen kann ich mich wenden?
An wen kann ich mich wenden?
Damit Ihnen eine Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden kann, ist zunächst ein Antrag zu stellen.Die Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung wird durch die Zulassungsbehörde Heppenheim erteilt.Landkreis Bergstraße
Was muss ich wissen?
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Rechtsbehelf
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Organisationseinheiten
Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach
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