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Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

Möchten Sie mit einem zulassungsfreien Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und dieses Fahrzeug hat keine EU-Typgenehmigung oder nationale Genehmigung? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Unterlagen zur Erteilung einer Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis einreichen

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Verschiedene zulassungsfreie Fahrzeugarten benötigen eine Betriebserlaubnis, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dazu gehören zum Beispiel: selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler einachsige Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke Leichtkrafträder zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder motorisierte Krankenfahrstühle Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben Eine Betriebserlaubnis kann Ihnen je nach Fahrzeugtyp mit oder ohne Zuteilung eines eigenen Kennzeichens erteilt werden. Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird bei Fahrzeugen, die in Serie gefertigt sind, durch den Hersteller ausgehändigt. Sie müssen eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen, wenn Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung oder anderweite nationale Genehmigung wie beispielsweise eine ABE vorweisen kann. Das können zum Beispiel sein: selbstkonstruierte Fahrzeuge Einzelproduktionen Fahrzeuge aus Kleinserien Fahrzeuge aus dem Ausland ohne EU-Typgenehmigung Für eine EBE müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen, das verschiedene Prüfprotokolle beinhaltet. Diese Protokolle müssen belegen, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt wurden und das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Sie erhalten die Betriebserlaubnis unbefristet. Sie erlischt, wenn: Sie Änderungen am Fahrzeug vornehmen und die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu erwarten ist, das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird, Sie mögliche Auflagen zu Ein- oder Anbauten nicht befolgen oder Sie das Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen. Nach Erlöschen der Betriebserlaubnis können Sie eine neue Betriebserlaubnis mit einem Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes beantragen. Über die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis entscheidet abschließend die nach jeweiligem Landesrecht zuständige Behörde. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

 
Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV:Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobile, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.Dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen: Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen Personalausweis/­Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein) bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Einzelgenehmigung per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO:Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine Übereinstimmungsbescheinigung/­COC-Bescheinigung vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen: Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung/­ Fahrzeugschein (auch ausländische) Personalausweis/­Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein) bei juristischen Personen: Kopie des GewerberegisterauszugesAufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Erteilung der Betriebserlaubnis.Landkreis Bergstraße
 

Gebühren

  Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.Für die technischen Abnahmen sind an die befugten Organisationen Entgelte zu entrichten. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Damit Ihnen eine Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden kann, ist zunächst ein Antrag zu stellen.Die Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung wird durch die Zulassungsbehörde Heppenheim erteilt.Landkreis Bergstraße
 

Was muss ich wissen?

  Es gibt folgende Hinweise: Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen den Nachweis für eine Allgemeine Betriebserlaubnis für in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge ausstellen. Das gilt für: Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds) Fahrräder mit Hilfsmotor Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Organisationseinheiten

  • Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach

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