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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benötigen Sie ein Nahverkehrsticket. Dieses können Sie beim Nahverkehrsbund erwerben.

Beschreibung

  Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie neben einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der nachfolgenden Merkzeichen "G", „aG“, "H", „Bl“ oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke. 

Fristen

  Keine. Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke erst dann ausgestellt werden kann, wenn bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales der Eingang der Wertmarkengebühr verzeichnet wird. Der Gültigkeitsbeginn der Wertmarke ist immer der Erste eines Monats. 

Unterlagen

  Falls Sie die kostenlose Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen beantragen, ist neben dem übersandten Antragsvordruck auf unentgeltliche Wertmarke ein aktueller Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen. Sofern Sie die unentgeltliche Wertmarke aus gesundheitlichen Gründen (festgestellte Merkzeichen H und/oder Bl) beantragen genügt eine Rücksendung des übersandten Antragvordruckes oder ein entsprechendes formloses Antragsschreiben. 

Gebühren

  Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen erfüllen, fallen keine Kosten an. Sollten Sie jedoch keine der o.g. Sozialleistungen erhalten oder keine Feststellung der o.a. Merkzeichen vorliegen , kann die Wertmarke gegen eine Eigenbeteiligung von 80,00 Euro für eine Laufzeit von einem Jahr oder für 40,00 Euro für eine Laufzeit von einem halben Jahr ausgegeben werden. 

An wen kann ich mich wenden?

  Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige "Hessische Amt für Versorgung und Soziales" zu richten.
 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

    Der Staat hilft nicht nur mit Sozialhilfe oder Grundsicherung. In diesem Bereich finden Sie zusätzlich Informationen und Angebote, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 26.01.2017Zurück zur Übersicht