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Genehmigung eines Fliegenden Baus beantragen

Sie möchten erstmalig Fliegenden Bauten aufstellen und in Gebrauch nehmen? Dazu benötigen Sie eine Ausführungsgenehmigung.

Beschreibung

  Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung mit Prüfbuch. Zur Ersterteilung der Genehmigung ist ein Antrag bei der Genehmigungsstelle zu stellen. Die Ausführungsgenehmigung und das Prüfbuch werden von der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen erstellt. 

Voraussetzungen

  Die Ausführungsgenehmigung wird erteilt, wenn die beschriebenen Unterlagen vollständig sind und sich aus der Auswertung der genannten Prüfberichte keine Beanstandungen ergeben. 

Verfahrensablauf

  Um die Erteilung der Ausführungsgenehmigung zu beantragen, werden die geprüften Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen eingereicht. Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen und die Prüfberichte keine Beanstandungen ergeben, erstellt die Genehmigungsstelle einen Bescheid über die Erteilung der Ausführungsgenehmigung und reicht die Unterlagen sowie die Ausführungsgenehmigung bei einem Buchbinder ein. Sobald die Unterlagen zu einem Buch gebunden sind, wird dem Antragsteller das Prüfbuch zugesendet. Alternativ kann das Prüfbuch auch nach Terminvereinbarung abgeholt werden. 

Fristen

  Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer sog. Ausführungsgenehmigung, die von der Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Die Genehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen 1 und 5 Jahren und kann jeweils um den Zeitraum der Gültigkeit der Ausführungsgenehmigung verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen. 

Unterlagen

  Insbesondere benötigte Bauvorlagen in zweifacher Ausführung: die geprüfte statische Berechnung mit Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle für Fliegende Bauten, Bau- und Betriebsbeschreibung des Fliegenden Baus Zeichnungen mit Detaildarstellungen des Fliegenden Baus, den Prüfbericht über eine Abnahmeprüfung, sowie Zertifikate und Materialnachweise. 

Gebühren

  Kosten: 2,3 % der Herstellungskosten 

An wen kann ich mich wenden?

   

Was muss ich wissen?

  Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Unterlagen je nach Art des Fliegenden Baus variieren. Grundsätzlich müssen alle Bauteile durch Zertifikate als Bauprodukte nachgewiesen werden. Alternativ kann die Zertifizierung des Herstellers nach der Ausführungsnorm nachgewiesen werden. Sollte beispielsweise Zeltplanen verwendet werden, sind diese als schwer entflammbar nach DIN 4102 nachzuweisen. Die Konstruktion ist durch eine statische Berechnung nachzuweisen und durch eine anerkannte Prüfstelle prüfen zu lassen. Die Prüfstelle prüft zum einen die statische Berechnung und zum anderen die Anlage vor Ort. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Regierungspräsidium Gießen 

Verwandte Lebenslagen

  • Kauf, Miete und Pacht

    Die Lage und die Kundennähe passen? Grundbuch oder Liegenschaftsbuch beziehungsweise Liegenschaftskarte dokumentieren Eigentum, Belastungen oder Rechte rund um Gewerbeimmobilien.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenFreigabedatum 07.12.2023Zurück zur Übersicht