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Reisepass beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Beschreibung

  Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. Der Reisepass ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt, hat einen Chip und ist für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar. Reisepass für Kinder Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen. Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis die Gültigkeit ausläuft Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA). Zuständigkeiten Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen. 

Voraussetzungen

  Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend. Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein. bei Kindern unter 18 Jahren: Sie sind sorgeberechtigt. Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen. 

Verfahrensablauf

  Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben. Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger. Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt. Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind. Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. 

Fristen

  Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. 

Unterlagen

  biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden. sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass vorläufiger Reisepass Personalausweis vorläufiger Personalausweis Kinderreisepass gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel Geburts-, Heirats-, Eheurkunde Familienbuch Erklärung über die Namensführung gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung 

Gebühren

  37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde). 

Was muss ich wissen?

  Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen. 

Bemerkung

  Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip). In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt. Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Organisationseinheiten

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Verwandte Lebenslagen

  • Ausweise

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und HeimatschutzFreigabedatum 02.12.2025Zurück zur Übersicht