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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Sich bei der Erstellung eines regionalen Raumordnungsplans beteiligen

Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen.

Beschreibung

  In einem regionalen Raumordnungsplan beziehungsweise Regionalplan legt die zuständige Planungsbehörde fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region genutzt werden soll. Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich ab der Veröffentlichung an der Neuaufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Darüber hinaus können Sie den Regionalplan öffentlich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür haben Sie ab der Veröffentlichug mindestens einen Monat Zeit. Der Regionalplan kann unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums umfassen, wie beispielsweise Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung und Natur und Umwelt. Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus: Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes, Verkehrsplan, Karte der Umweltschutzgebiete Texte, in denen folgendes festgelegt wird: Angabe der Entwicklungsziele Leitlinien und mögliche Regelungen zu Siedlungsentwicklung Infrastruktur und Umweltschutz Begründung mit Erläuterung der Hintergründe, den Zielen und Konzepten Anhänge und Gutachten 

Voraussetzungen

  keine 

Verfahrensablauf

  Ab der Veröffentlichung können Sie zum geplanten oder geänderten Regionalplan eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. Die zuständige Behörde sammelt und prüft die Stellungnahmen. Sie wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. Die zuständige Behörde berücksichtigt dabei andere private und öffentliche Belange. Sie veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung. 

Fristen

  Mindestens einen Monat ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet. Die Frist gilt sowohl für Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange. 

Unterlagen

  keine 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen 

Was muss ich wissen?

  Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Zuständigkeit

  Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen 

Verwandte Lebenslagen

  • Engagement und Beteiligung

    Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Demokratie, schafft Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn. In diesem Bereich finden Sie relevante Informationen und Unterstützungsangebote für eine aktive Beteiligung.Mehr erfahren
  • Standortsuche und Standortwahl

    Der optimale Geschäftsstandort hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der Branche, Lieferantennähe und vielem mehr ab. Besonders für Existenzgründerinnen und -gründer ist die Wahl des geeigneten Standorts wichtig. Hier haben wir für Sie Leistungen und Informationen zusammengestellt, damit Sie den optimalen Platz für Ihr Unternehmen finden.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)Freigabedatum 20.05.2026Zurück zur Übersicht