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Sich an einem städtebaulichen Entwicklungskonzept zum Stadtumbau beteiligen

Wenn Ihre Kommune beschließt, in einem Gebiet eine Stadtumbaumaßnahme durchzuführen, können Sie sich an der Vorbereitung, insbesondere an der Erstellung des dafür notwendigen Konzeptes, beteiligen.

Beschreibung

  Ein (integriertes) städtebauliches Entwicklungskonzept, kurz SEK oder ISEK, ist ein strategischer Plan, der dazu dient, eine Stadt oder Stadtteile weiterzuentwickeln. Hat eine Kommune vor, ein SEK oder ISEK auszuarbeiten, macht sie dies öffentlich bekannt. Als Bürgerin, Bürger und Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung eines ISEK zum Stadtumbau beteiligen. So können Sie an der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet mitwirken. Als Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde zu einer Stellungnahme aufgefordert, wenn diese eine Betroffenheit feststellt. Die Ergebnisse der Beteiligung berücksichtigt die zuständige Behörde im ISEK. Ein gemeinsam beschlossenes ISEK besteht im Allgemeinen aus: Beschlussvorlage, zum Beispiel mit Angabe der Zielsetzungen, der Maßnahmen und des vorgeschlagenen Zeitplans Beschlussprotokoll mit der Dokumentation der Entscheidungen der zuständigen Gremien Städtebauliches Entwicklungskonzept mit der Beschreibung der langfristigen Entwicklung und des Umbaus einer Stadt oder eines Stadtteils Maßnahmenplanung mit einer detaillierten Beschreibung der geplanten Projekte Finanzierungsplan mit einem Überblick über die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen Wenn die zuständige Gemeinde das ISEK beschlossen hat, informiert sie die Öffentlichkeit darüber. 

Voraussetzungen

  Sie müssen von dem Stadtumbaubeschluss betroffen sein, also zum Beispiel im entsprechenden Stadtgebiet wohnen arbeiten eine Immobilie besitzen ein Unternehmen führen oder für eine in öffentlichen Belangen betroffene Behörde tätig sein. 

Verfahrensablauf

  Die zuständige Behörde gibt den Beginn der Vorbereitung eines Stadtumbaugebiets und damit den Beginn der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) öffentlich bekannt. Die Behörde teilt in der Bekanntmachung mit, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können. Grundsätzlich können Sie sich wie folgt an der Erstellung des ISEK beteiligen: online schriftlich mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben. Die zuständige Behörde prüft die eingegangenen Stellungnahmen nach Fristende. Die Behörde wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage beim Verwaltungsgericht 

Zuständigkeit

  Zuständig sind die Kommunen. 

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