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Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen

Möchten Sie mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnehmen, oder eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt durchführen? Dann können Sie für diese Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

Beschreibung

  Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden: Probe- und Überführungsfahrten, Werkstattbesuche und Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung. Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen. Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren: Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende, die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift, Art und der Hersteller des Fahrzeuges, die Fahrgestellnummer und die Fahrtstrecke. Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen. 

Verfahrensablauf

  Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer müssen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorweisen. Anschließend können Sie das rote Oldtimerkennzeichen (07 Kennzeichen) beantragen. 

Unterlagen

  Reisepass mit akt. Meldebestätigung oder Personalausweis Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein), wenn vorhanden und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn vorhanden bei Vertretung zusätzlich: schriftliche Vollmacht Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten bei Unternehmen: natürliche Personen: Gewerbeanmeldung juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag 

Gebühren

  Die Gebühren werden nach der bundesweit gültigen „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)“ berechnet und betragen in der Regel über 200 €. Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen. 

Was muss ich wissen?

  Die Beantragung eines Oldtimerkennzeichens ist nicht zwingend erforderlich, da alternativ das Fahrzeug auch nach einer Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen kann. 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit aller Unterlagen. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage 

Zuständigkeit

  Örtlich zuständige Zulassungsstelle 

Verwandte Lebenslagen

  • Fahrzeugbesitz

    Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabedatum 19.02.2025Zurück zur Übersicht