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Fahrzeugkennzeichen erhalten

Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

Beschreibung

  Kennzeichen an Fahrzeugen, die umgangssprachlich Nummernschilder genannt werden, dienen als amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Unfällen kann über die Kennzeichen die Halterin oder der Halter herausgefunden werden. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus ein bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich ein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr aussuchen. Es gibt folgende Kennzeichen: allgemeine Kennzeichen Oldtimerkennzeichen Saisonkennzeichen Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge Das zugeteilte Kennzeichen ist auf einem Kennzeichenschild anzubringen und muss mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen. In der Regel sind Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anzubringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein. Das Benutzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht zulässig. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel Leichtkrafträder Stapler selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen 

Verfahrensablauf

  Bei der persönlichen Beantragung: Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Mit dieser Zuteilung: lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an Bei der Online-Beantragung: Bei Online-Beantragung wird die Zuteilung eines Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug: direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen an die Versicherung gemeldet als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt Anschließend lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Gebühren

  Die Kennzeichenschilder müssen von Ihnen auf Ihre Rechnung bei Schilderpräge-Unternehmen im Auftrag gegeben werden. 

Was muss ich wissen?

  Es gibt folgende Hinweise: Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein. Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch 

Zuständigkeit

  Kfz-Zulassungsbehörde 

Verwandte Lebenslagen

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen

    Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.Mehr erfahren
  • Fahrzeugbesitz

    Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabedatum 19.02.2025Zurück zur Übersicht