Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,
,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neckarsteinach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung anmelden

In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.

Beschreibung

  Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind. Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen. In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher, vorschriftsgemäß und umweltverträglich fahren lässt. Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel: der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA), die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS). Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher. Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein: Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen), Warndreieck, Warnweste, Ladekabel, Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und alle Sitze, falls sie ausbaubar sind. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind: Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein), Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler, Sicherheitsgurte, Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter), Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage, Innen- und Außenspiegel, Kontrollleuchten im Fahrzeug, Frontscheibe, Hupe und Auspuff. Hinweise: Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden. Bringen Sie den Verbandskasten und das Warndreieck zur Hauptuntersuchung mit. In der Regel besteht für alle kennzeichenpflichtigen (nicht versicherungskennzeichenpflichtigen) Fahrzeuge die Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung. 

Voraussetzungen

  keine 

Verfahrensablauf

  Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren. Informieren Sie sich über örtliche Prüfstellen und vereinbaren Sie einen Termin. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und bezahlen Sie die Untersuchung. Nach Ihrer HU erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhalten Sie einen Prüfstempel mit der Frist bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeugschein und eine Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht wird. Die Plakette zeigt auch Jahr und Monat des nächsten fälligen HU-Termins an. Stellt die Prüfstelle erhebliche oder gefährliche Mängel fest, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bringen. Auch wenn Sie zwischen HU und Nachprüfung einen Monat Zeit haben, müssen Sie festgestellte Mängel umgehend nach der HU beseitigen. Wenn Sie die Monatsfrist verstreichen lassen, müssen Sie die HU wiederholen. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette von Ihrem Fahrzeug entfernt und Sie dürfen damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. 

Unterlagen

  Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) falls vorhanden: Letzter Untersuchungsbericht bei technischen Änderungen: Nachweise bei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile 

Gebühren

  Es gibt keine deutschlandweit geltenden Preise für die Hauptuntersuchung. Stattdessen hängen sie von verschiedenen Faktoren ab: Art des Fahrzeugs, Gesamtmasse, Prüforganisation und Bundesland. 

Was muss ich wissen?

  Ob eine Pflicht zur Hauptuntersuchung besteht, können Sie am Vorhandensein einer Prüfplakette am hinteren Kennzeichen des Fahrzeuges erkennen. Sie können dort auch den Termin für die nächste Untersuchung erfahren. 

Bearbeitungsdauer

  Durchführung HU: etwa 30 Minuten (ohne mögliche Wartezeiten) für einen Personenkraftwagen. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  keine 

Zuständigkeit

  Hauptuntersuchungen sind von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durch einen von ihr betrauten Prüfingenieur durchführen zu lassen. 

Verwandte Lebenslagen

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen

    Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.Mehr erfahren
  • Fahrzeugbesitz

    Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.Mehr erfahren
Urheber Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabedatum 19.02.2025Zurück zur Übersicht