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Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung zur Sozialen Teilhabe beantragen

Geschädigte, die infolge einer anerkannten Schädigungsfolge eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, können Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.

Beschreibung

  Wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen eine Behinderung haben, von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken, dann können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten. Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen unter anderem die Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Selbständigkeit und Teilhabe erleichtern, wie zum Beispiel Rollstühle oder Hörgeräte, heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung der Wohnung Leistungen zur Mobilität, wie zum Beispiel Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst (für Menschen mit Behinderungen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist) und Leistungen für ein Kraftfahrzeug Ambulant Betreutes Wohnen Betreuung in einer Pflegefamilie Besondere Wohnformen / Assistenzleistungen Leistungen zur Sozialen Teilhabe können Personen beantragen, die auch die Zugangsvoraussetzungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen erfüllen. Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche weiteren Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten. Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung. 

Voraussetzungen

  Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten. Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, durch die Sie in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. 

Verfahrensablauf

  Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen der sozialen Teilhabe haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise. Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren. Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können. Besteht ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht. Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück. Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird. Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind. Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

  Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen: Nachweis des schädigenden Ereignisses Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen, zum Beispiel: Krankenhausbericht Therapiebericht Ärztliche Atteste Nachweis über die Einschränkung an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft, zum Beispiel Schwerbehindertenausweis Bescheinigung des jeweiligen Anbieters 

Was muss ich wissen?

  Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Bearbeitungsdauer

  Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden. 

Zuständigkeit

  Zuständige Stelle im Land Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen. Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter dem folgenden Link: 

Verwandte Lebenslagen

  • Hilfen für Geschädigte

    Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten oder ein Opfer von Gewalttaten werden. Wir bieten Ihnen einen Überblick, an wen Sie sich in den verschiedensten Notlagen wenden und welche Hilfs- und Beratungsangebote Sie in Anspruch nehmen können.Mehr erfahren
Urheber Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenFreigabevermerk Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)Freigabedatum 02.12.2024Zurück zur Übersicht