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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Abbrennen von Feuerwerken anzeigen

Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie benötigen hierzu einen behördlichen Nachweis der Fachkunde.

Beschreibung

  Bevor Sie pyrotechnisches Feuerwerk abbrennen dürfen, müssen Sie dies anzeigen. Sie können diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, sofern es sich bei den beabsichtigten pyrotechnischen Gegenständen um solche der Kategorie F2, F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 handelt. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen, sowie Fachwerkhäusern ist verboten. Zu beachten ist, dass eine Anzeige nur unter bestimmten Voraussetzungen getätigt werden kann. 

Voraussetzungen

  Sie müssen einen Befähigungsschein besitzen und/oder eine Erlaubnis einer Behörde vorliegen haben, um eine Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände tätigen zu dürfen. 

Verfahrensablauf

  Um eine Anzeige zu tätigen, müssen Sie den Sachverhalt schriftlich darlegen. Hierfür benötigen Sie kein Formular. Bitte fügen Sie dieser alle erforderlichen Unterlagen bei. Dies beinhaltet ebenfalls eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Standorts. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft. Bei Bedarf werden Unterlagen nachgefordert. Eine Rückmeldung nach erfolgreicher Prüfung erfolgt nicht. 

Fristen

  Es gelten die folgenden Anzeigefristen: Anzeigefrist von 2 Wochen vor Abbrennen gilt für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12. Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig Anzeigefrist von 4 Wochen vor Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind. 

Unterlagen

  Nachweis des Befähigungsscheines und/oder den Nachweis der Erlaubnis 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

Bearbeitungsdauer

  Je nach zuständiger Behörde unterschiedlich; in der Regel bis 14 Tage. 

Rechtsgrundlage

  Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) - § 23 Absatz 3 www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html 

Rechtsbehelf

  Keine 

Verwandte Lebenslagen

  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen

    Sie planen eine Veranstaltung – beispielsweise im Bereich der Luftfahrt oder in Verbindung mit Glücksspiel? Sie haben einen Schaustellerbetrieb oder sind im Reisegewerbe tätig? Verwaltungsleistungen und Informationen über die Planung und Genehmigungen von Veranstaltungen finden Sie hier.Mehr erfahren
  • Veranstaltungen und Feste

    Brauchtum und Vergnügen sind wichtig. Damit Ihre Feier oder öffentliche Veranstaltung ein Erfolg wird, unterstützen Sie die Behörden in vielen Fällen. Bitte informieren Sie jedoch die Verwaltung vorab, damit mögliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Hier finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Veranstaltungen, Versammlungen oder Sondernutzungen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, HamburgFreigabedatum 16.02.2022Zurück zur Übersicht