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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen

Als Betreiber einer Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln.

Beschreibung

  Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen. Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen. 

Voraussetzungen

  Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen. Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen. 

Verfahrensablauf

  Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus. Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht. Sie senden den Messbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die zuständige Immissionsschutzbehörde. 

Fristen

  Den Messbericht müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen. Die Aufzeichnungen der Messgeräte müssen Sie 5 Jahre aufbewahren. 

Unterlagen

  Vollständiger Messbericht 

Gebühren

  In Hessen fallen Gebühren für die behördliche Messberichtsüberprüfung nach Zeitaufwand an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums. 

Was muss ich wissen?

  Wenn Sie Ihre Feuerbestattungsanlage ohne kontinuierliche Messungen betreiben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese Verwaltungsleistung gilt nicht für Tierkrematorien. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist. 

Zuständigkeit

  Zuständig sind die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien. 
Freigabevermerk Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)Freigabedatum 18.08.2023Zurück zur Übersicht