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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    Mehr erfahren
Formulare
  • Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat (pdf)

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 

Voraussetzungen

  Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb. Es gab keinen Halterwechsel. Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben. Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge. In Hessen dürfen Sie keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR haben (einschließlich Säumniszuschläge).
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen haben.Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.Landkreis Bergstraße
 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen: Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bei Wiederzulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern. 

Gebühren

  In Hessen erhöht sich die Gebühr für eine Wiederzulassung über ein iKfz-Portal für Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR. Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen. In Hessen beinhaltet die Gebühr für eine Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises, Ihre kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt. 

Bearbeitungsdauer

  Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch 

Verwandte Lebenslagen

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen

    Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.Mehr erfahren
  • Fahrzeugbesitz

    Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabedatum 18.09.2024Zurück zur Übersicht