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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

Beschreibung

  Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen. Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen. 

Voraussetzungen

  Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung. Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen. Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Gebührenhöhe an die Behörde, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat. 

Fristen

  Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde. 

Unterlagen

  schriftlicher Antrag Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) Kennzeichen des Fahrzeuges Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht In Hessen reicht es im Regelfall aus, dass der Genehmigungsinhaber den Verlust mit Begründung meldet. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, welche aufgeführten Unterlagen notwendig und welche ggf. entbehrlich sind. 

An wen kann ich mich wenden?

  Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Stelle, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat. 

Rechtsgrundlage

   

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    Ob via Straßenbahn, Schwertransport oder Binnenschiff: Damit Menschen und Waren sicher von A nach B kommen, benötigen einige Fahrzeuge und Transporte besondere Genehmigungen und Erlaubnisse. Einen Überblick erhalten Sie hier.Mehr erfahren
Urheber Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabevermerk Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV);Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabedatum 03.09.2024;30.09.2025Zurück zur Übersicht