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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung online

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  • Kfz-Zulassung: Zulassungsbescheinigung Teil II - Auskunft zu Abholbereitschaft online

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Formulare
  • Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat (pdf)

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Beschreibung

  Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu. Die Zulassung berechtigt Sie dazu, mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst. bei natürlichen Personen: Familienname, Geburtsname, Vornamen, gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt, Geschlecht und Anschrift bei juristischen Personen und Behörden: Name oder Bezeichnung und Anschrift bei Vereinigungen: Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen Name der Vereinigung 

Voraussetzungen

  Sie haben ein neues Fahrzeug. Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR. Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

  falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden bei Änderungen am Fahrzeug: Vorlage einer Betriebserlaubnis 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde 

Bearbeitungsdauer

  Die Bearbeitung in der Regel sofort. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen

    Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.Mehr erfahren
  • Fahrzeugbesitz

    Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumFreigabedatum 01.03.2024Zurück zur Übersicht