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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Fischereiförderung beantragen

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des hessischen Fischereiwesens beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Beschreibung

  Als Einzelperson oder Organisation können Sie eine finanzielle Förderung von bestimmten Maßnahmen im Bereich der Fischerei beantragen. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen sind der Erhalt der Artenvielfalt in und an Gewässern sowie die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen. Förderfähig sind insbesondere: Maßnahmen des Fischschutzes und Fischartenschutzes, einschließlich der ökologischen Verbesserung der Artenzusammensetzung und der Gewässerstruktur die Wiederansiedlung von Fischen Weiter- und Fortbildungen sowie Forschung im Bereich des Fischereiwesens Hegegemeinschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können die Sanierung und Neuerrichtung von Anlagen der Angelfischerei Antragsberechtigt sind: Inhaberinnen und Inhaber eines hessischen Fischereirechtes Fischereigenossenschaften Angel- und Fischereivereine Fischereipächterinnen/-pächter und Pächtergemeinschaften Hessische Fischereiverbände Hegegemeinschaften nach § 27 HFischG andere Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern Die Förderung beantragen Sie schriftlich oder online vor Beginn des Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium. Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie Ihr Regierungspräsidium vor Antragstellung kontaktieren. 

Voraussetzungen

  Sie müssen eine antragsberechtigte Einzelperson oder Organisation sein Sie müssen die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragen 

Verfahrensablauf

  Die Fischereiförderung können Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder online bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium beantragen. Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen wollen: Laden Sie sich die Antragsformulare „Mantelbogen“ und „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowie ggf. je nach Gegenstand der Förderung weitere Formulare auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums herunter Füllen Sie die Anträge und ggf. weitere Formulare aus, unterschreiben diese und senden diese an das für Sie zuständige Regierungspräsidium Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde müssen Sie die Angaben durch weitere geeignete Unterlagen belegen Beachten Sie die Gültigkeit der De-minimis-Regelung Das für Sie zuständige Regierungspräsidium prüft Ihre Unterlagen, bewilligte Zuwendungen werden ausgezahlt Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen: Rufen Sie den Online-Antrag (siehe Punkt „Online-Dienste“) auf und befolgen Sie die angezeigten Schritte 

Fristen

  Es gibt keine Fristen. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. 

Unterlagen

  Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen: Antragsformular Mantelbogen Antragsformular Kosten- und Finanzierungsplan Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen Hinweis: Die Formulare finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums. Wenn Sie die Förderung online beantragen: Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 

Verwandte Lebenslagen

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

    Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität. Hier finden Sie Services und Informationen über das Thema Naturschutz – beispielsweise über den richtigen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Emissionen.Mehr erfahren
  • Wirtschaftsförderung

    Unternehmen und Startups, die planen, sich in Deutschland niederzulassen, ihren Firmensitz am Standort zu erweitern oder neue Märkte zu erschließen, können auf weitreichende Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen zurückgreifen. Informationen zu den Angeboten finden Sie hier.Mehr erfahren
Urheber Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3Freigabedatum 19.12.2023Zurück zur Übersicht