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Vermittlung von Zeitsoldaten in den öffentlichen Dienst beantragen

Als eingliederungsberechtigter Zeitsoldat können Sie bei der Suche nach einem Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst in Hessen Unterstützung erhalten.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Antrag auf Vermittlung zur Eingliederung von Zeitsoldaten in den öffentlichen Dienst

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Die Vormerkstelle des Landes Hessen unterstützt Sie als eingliederungsberechtigte Zeitsoldaten beziehungsweise Soldaten auf Zeit, SaZ 12 (Jahre)+, bei der Suche nach einem Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst in Hessen. Der Staat ermöglicht Ihnen als aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldaten auf Zeit die Eingliederung in das Berufsleben durch berufsfördernde Maßnahmen der Bundeswehr sowie durch speziell Ihrem Personenkreis vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst. Ihnen soll die Rückkehr beziehungsweise der Übergang in das zivile Berufsleben erleichtert werden. Eingliederungsberechtigt sind Sie als Inhaber eines Eingliederungs- oder eines Zulassungsscheines. Diese erhalten Sie auf Antrag beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Die Vormerkstelle erstellt jährlich Stellenverzeichnisse, welche die gemeldeten vorbehaltenen Anwärter- und Ausbildungsstellen sowie unbefristete Vollzeitstellen beinhalten. Mithilfe dieser können Sie sich auf vorhandene Stellen bewerben. 

Voraussetzungen

  Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie die Stellungnahme des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) mit folgendem Inhalt: Daten zum Sachbearbeiter beim Berufsförderungsdienst: Zuständiger Berufsförderungsdienst Name des Ansprechpartners Telefonnummer E-Mail-Adresse Persönliche Daten des Bewerbers: Dauer der Dienstzeit in Jahren (zum Beispiel: Soldat auf Zeit 12 Jahre + 7 Monate) Zulassungs- oder Eingliederungsschein beziehungsweise Bestätigung Zeitpunkt der vollendeten 12 Dienstjahre Dienstzeitende Kann-/Mussfreistellung 

Verfahrensablauf

  Bewerbung – wo und als was? Die Vormerkstelle des Landes Hessen (Soldatenversorgungsgesetz) erstellt für ihren Zuständigkeitsbereich jährlich Stellenverzeichnisse, welche die gemeldeten vorbehaltenen Anwärter- und Ausbildungsstellen sowie unbefristete Arbeitsplätze beinhalten. In den Stellenverzeichnissen werden alle Stellen erfasst, die hessenweit seitens der Einstellungsbehörden des Landes, der kommunalen Behörden sowie anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für diesen Personenkreis vorzuhalten sind. Die Verzeichnisse stehen in der Regel ab Juli für Bewerbungen für das Folgejahr zur Verfügung. Auf Grundlage der Stellenverzeichnisse treffen Sie als Zeitsoldat Ihre Entscheidung, bei welchen Einstellungsbehörden und um welche Stellen Sie sich bewerben. Die Anzahl der Bewerbungen ist nicht begrenzt. Für Beamte stehen im Bereich Verwaltung erfahrungsgemäß vorbehaltene Stellen in verschiedenen Laufbahnen als Anwärter (mittlerer und gehobener Dienst) zur Verfügung. Im Bereich Technik ist das Stellenangebot in der Regel sehr begrenzt. Nach Erhalt der Stellenverzeichnisse sollten Sie sich unverzüglich und unmittelbar bei den von Ihnen ausgewählten Einstellungsbehörden bewerben, damit die Bewerbungsfristen eingehalten werden. Wie soll ich mich bewerben? Als Antragsteller übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Antrag auf Vermittlung“ mit allen erforderlichen Unterlagen über den für Sie zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr an die Vormerkstelle des Landes Hessen. Nach Bearbeitung des vollständigen Vermittlungsantrags erhalten Sie von der Vormerkstelle des Landes Hessen eine Eingangsbestätigung per Mail und ab Sommer die Stellenverzeichnisse für das darauffolgende Einstellungsjahr. Darin sind alle Informationen über die Stellen enthalten. Die Bewerbungen richten Sie direkt und unmittelbar an die genannten Einstellungsbehörden. Auswahlverfahren Für die Auswahl der Bewerber in Hessen können Eignungsprüfungen abgehalten werden. Sofern Sie eine Einladung zur Teilnahme an einer derartigen Prüfung erhalten, sind Sie zur Teilnahme verpflichtet. Sind Sie am Termin der Eignungsprüfung verhindert, so ist hiervon die entsprechende Einstellungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, welche Sie zur Eignungsprüfung eingeladen hat. Fortführung der Vermittlung im Folgejahr Sofern die Bewerbungen im laufenden Vermittlungsjahr erfolglos waren und nicht zu einer Einstellung geführt haben, setzt sich die Vormerkstelle des Landes Hessen zu Beginn des Folgejahres mit Ihnen in Verbindung um nachzufragen, ob das Vermittlungsverfahren in Hessen fortgeführt werden soll. 

Fristen

  Den Antrag auf Vermittlung einer vorbehaltenen Stelle durch die Vormerkstelle des Landes Hessen können Sie grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist stellen. Da jedoch bei einigen Einstellungsbehörden, insbesondere bei Berufsfeuerwehren frühe Bewerbungsfristen gesetzt werden, sollten Sie den Vermittlungsantrag spätestens im Frühjahr des Vorjahres zum gewünschten Einstellungstermin bei der Vormerkstelle des Landes Hessen stellen. 

Unterlagen

  Ausgefüllter Vermittlungsantrag Bewerbungsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnisse und Bildungs- beziehungsweise Ausbildungsnachweise (Fotokopien oder Abschriften) Schulzeugnis (höchsterreichter Schulabschluss) Berufsschulabschlusszeugnis Zeugnis oder Teilnahmebescheinigung über sonstige Bildungsmaßnahmen Eingliederungs- oder Zulassungsschein beziehungsweise die Bestätigung über den bei Ablauf der Verpflichtungszeit bestehenden Anspruch (Fotokopie oder Abschrift) 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an die Vormerkstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Gießen. 

Bemerkung

  Für die Bearbeitung des Vermittlungsantrags und die Aufnahme in das Vermittlungsverfahren, muss die Stellungnahme des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) auf dem Vermittlungsantrag enthalten sein. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Widerspruch 

Zuständigkeit

  Regierungspräsidium Gießen 
Urheber Regierungspräsidium GießenFreigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)Freigabedatum 27.12.2022Zurück zur Übersicht