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Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von AwSV-Anlagen (außer Heizölverbraucheranlagen und JGS-Anlagen) Entgegennahme

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.

Beschreibung

  Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer prüfpflichtigen Anlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn für die Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetzes beantragt wird oder Anlagen Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften sind, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage. 

Voraussetzungen

  Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen. 

Verfahrensablauf

  Wenn Sie die Anzeige online einreichen wollen: Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein. Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach. Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann. Die Behörde kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen. Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail senden wollen: Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde zu. Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren. 

Fristen

  Bitte richten Sie Ihre Anzeige mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde. 

Unterlagen

  Ausgefülltes Anzeigeformular Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen) Gegebenenfalls Sachverständigengutachten 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-HolsteinFreigabedatum 05.07.2023Zurück zur Übersicht