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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Verlängerung der Typengenehmigung für Bauvorhaben an mehreren Stellen beantragen

Wenn Sie die Genehmigung für bauliche Anlagen mit einem bestimmten System zur Errichtung an mehreren Stellen haben (Geltungsdauer fünf Jahre), können Sie diese auch verlängern lassen.

Beschreibung

  Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen. Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen verlängert werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens). Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens. 

Voraussetzungen

  Eine Typengenehmigung liegt bereits vor Geltungsdauer noch nicht abgelaufen 

Verfahrensablauf

  Sie reichen formlos einen Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach). 

Fristen

  Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. 

Gebühren

  Die Gebühren werden je nach Zeitaufwand berechnet, betragen aber mindestens 100 EUR. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen. 

Was muss ich wissen?

  Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Sie können eine innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen. 

Zuständigkeit

  Zuständig ist Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung. 

Verwandte Lebenslagen

  • Hausbau und Immobilienerwerb

    Ob Neubau, Eigentumswohnung oder Sanierung – bei den Themen selber bauen und kaufen von Immobilien gilt es viele Punkte zu beachten. Welche Unterstützung durch staatliche Förderprogramme gibt es? Informieren Sie sich über Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen. Vielleicht kann Ihr Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden.Mehr erfahren
Urheber Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht (HMWEVW)Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)Freigabedatum 27.09.2023Zurück zur Übersicht