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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Bergbau Anzeige von besonderen Betriebsereignissen Entgegennahme von besonderen Betriebsereignissen

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Behörde melden.

Beschreibung

  Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse, die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt. 

Voraussetzungen

  Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann. 

Verfahrensablauf

  Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen. Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ anzeigen: Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an. Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab. Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen: Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab. Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein. Weitere Verfahrensschritte: Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Fristen

  Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen. 

Rechtsgrundlage

  § 74 Abs. 3 BBergG 

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Freigabevermerk Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)Freigabedatum 29.12.2022Zurück zur Übersicht