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Kindersitzpflicht in Autos - Informationen

Wenn Sie Kinder im Auto mitnehmen möchten, müssen Sie geeignete Kindersitze verwenden.

Beschreibung

  In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden. Diese Pflicht gilt in Autos auf allen Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Grundsätzlich dürfen Kinder nur in genehmigten Kindersitzen mitgenommen werden. Derzeit sind drei UN-Regelungen für Kindersitze zugelassen: UN-Regelung 44/03, UN-Regelung 44/04 oder UN-Regelung 129. Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein. Transportieren Sie Kinder ohne die erforderlichen Kindersitze drohen Bußgelder und gegebenenfalls sogar ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Ausnahmen beim Transport von Kindern: Wenn bereits zwei Kinder mit Kindersitzen auf der Rückbank sitzen und es keinen Platz für einen weiteren Kindersitz mehr gibt, dürfen Sie ausnahmsweise ein weiteres Kind in Ihrem Auto mitnehmen, das älter als 3 Jahre ist. Dieses darf auf dem Rücksitz nur mit dem regulären Sicherheitsgurt gesichert werden. Auch im Taxi sollte Ihr Kind in einem Kindersitz sitzen. Da aber Taxis nicht immer alle Kindersitze bereithalten können, gelten für gelegentliche Taxifahrten Ausnahmen. Für Babys unter 9 Kilo müssen Taxis keine Sitze bereithalten. Sie sollten sie deshalb selbst mitbringen. Im Taxi ist auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit Rückhalteeinrichtungen auf 2 Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt; es muss jedoch für mindestens ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg (Kindersitzklasse I) eine Sicherung möglich sein. Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn in dem Taxi regelmäßig Kinder befördert werden. Hat Ihr Auto keine Sicherheitsgurte, dürfen Sie darin keine Kinder unter 3 Jahren mitnehmen. Ältere Kinder, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur auf dem Rücksitz sitzen. Im Bus dürfen Kinder ohne Kindersitz und Gurt fahren, wenn der Bus ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat. 

Voraussetzungen

  keine 

Verfahrensablauf

  keine 

Fristen

  keine 

Unterlagen

  keine 

Bearbeitungsdauer

  keine 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  keine 
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenFreigabedatum 30.10.2023Zurück zur Übersicht