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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Voreintrag: Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen online

    Mehr erfahren

Beschreibung

  Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben. Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können. 

Voraussetzungen

  Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine. 

Verfahrensablauf

  Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. 

Fristen

  keine 

Unterlagen

  Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine Nachweis der sicheren Aufbewahrung 

Was muss ich wissen?

  Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden: Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID) die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID). Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde. 

Rechtsgrundlage

   

Verwandte Lebenslagen

  • Fischen und Jagen

    Das Fischen und Jagen ist für viele Menschen weit mehr als ein reines Hobby. Die waidgerechte Hege des Wildes und der Fischbestände erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie wollen den Jagdschein oder den Angelschein machen? In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Prüfungen und Erlaubnisse, die Sie für das Jagen oder das Fischen benötigen.Mehr erfahren
Freigabevermerk Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und IntegrationFreigabedatum 10.08.2022Zurück zur Übersicht