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Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage eine störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung

  Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen, durch die der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, der bereits unterschrittene Sicherheitsabstand räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird? Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind. Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit dem Gebot, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben Rechnung getragen wird. 

Verfahrensablauf

  Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. 

Fristen

  Es gibt keine Frist. 

Unterlagen

  Antragsunterlagen nach Rechtsgrundlage Die Formulare und eine Anleitung stehen Online zum Download bereit: 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof 

Zuständigkeit

  Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums. 

Verwandte Lebenslagen

  • Anlagenbetrieb und -prüfung

    Sei es durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen: Anlagen wirken oft auf die Umwelt ein. Für den Betrieb benötigen Sie daher in vielen Fällen Genehmigungen und sind zu regelmäßigen Überprüfungen verpflichtet. Informationen und Services finden Sie hier.Mehr erfahren
  • Produkt- und Stoffzulassung

    Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und HeimatFreigabedatum 02.01.2024Zurück zur Übersicht