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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld beantragen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten.

Online Prozesse

Online-Dienste
  • Bedarf für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld (Online)

    Mehr erfahren
Beschreibung der Online-Dienste Formulare vorhanden: Nein Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Nein

Beschreibung

  Wenn Eltern, bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen, Klassenfahrten und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich pauschal 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: Förderung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zwischen dem 1. Schulhalbjahr und dem 2. Schulhalbjahr und wird jährlich angepasst. Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, sofern sie nicht anderweitig abgedeckt sind. 

Voraussetzungen

  Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können (sog. Schwellenhaushalte) die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder deren Familien folgende Leistungen beziehen: Kinderzuschlag oder Wohngeld Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre 

Verfahrensablauf

  Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Siedie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragengewährt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Hinweis: Die Beantragung von Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ausgenommen hiervon sind Leistungen für Lernförderung, die gesondert zu beantragen sind. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen und Nachweise mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann. 

Unterlagen

  gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über: Kinderzuschlag Wohngeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen. 

Gebühren

  Es fallen keine Kosten an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Der sich für Antragstellende ergebende Rechtsweg ist im jeweiligen Bescheid zum Antrag dargestellt. 

Verwandte Lebenslagen

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung

    Der Staat hilft nicht nur mit Sozialhilfe oder Grundsicherung. In diesem Bereich finden Sie zusätzlich Informationen und Angebote, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützen.Mehr erfahren
  • Schule

    Was ist bei einem Schulwechsel nach der Grundschule zu beachten? Und wie kommt mein Kind zur Schule? Wer ist zuständig für die Schülerbeförderung? In der Zeit zwischen Einschulung und Schulabschluss stellen sich viele Fragen. Informationen über die Schullaufbahn von der Grundschule bis zum Abitur finden Sie hier.Mehr erfahren
Urheber Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)Freigabedatum 04.07.2023Zurück zur Übersicht