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Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung

Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

Beschreibung

  Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie: immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten. wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten. sich nicht behaupten können. Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal. Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden. Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein: Entwicklung von Gruppendynamik. Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen. Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken. Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen. Konflikte friedlich lösen. Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten. 

Voraussetzungen

  Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person) Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht. Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig. 

Verfahrensablauf

  Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein. Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen. Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe. 

Unterlagen

  Ausweis Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht. 

Gebühren

  Es fallen bei ambulanten Hilfen zur Erziehung keine Gebühren an. 

An wen kann ich mich wenden?

  Bitten wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt. 

Rechtsgrundlage

   

Rechtsbehelf

  Bitte beachten Sie die Angaben im Leistungsbescheid des Jugendamts. 

Zuständigkeit

  Jugendamt 

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    Wenn Sie für Ihr Kind eine Tagesbetreuung suchen, tauchen oft Fragen auf wie: Welche Kita oder Schule? Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es überhaupt und was kosten Kita, Horte und Ganztagsschulen? Welche Fördermöglichkeiten und finanziellen Unterstützungen gibt es? Hier finden Sie Informationen und Leistungen der Verwaltung rund um das Thema Kinderbetreuung – für alle Altersstufen von der Krippe über den Kindergarten bis hin zur Schule.Mehr erfahren
Urheber Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, BremenFreigabevermerk Hessisches Ministerium für Soziales und IntegrationFreigabedatum 26.07.2023Zurück zur Übersicht